Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die besonderen Anforderungen der Norm DIN VDE 0100-706 (VDE 0100-706) gelten für fest angebrachte Betriebsmittel in leitfähigen Bereichen, in denen die Bewegungsfreiheit von Personen eingeschränkt ist, und für Stromquellen für die Versorgung von tragbaren Betriebsmitteln, die in solchen Bereichen verwendet werden.
Ein leitfähiger Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit ist eine Umgebung, die hauptsächlich aus metallenen oder anderen leitfähigen Teilen besteht, in der es wahrscheinlich ist, dass eine Person mit einem bedeutenden Teil ihres Körpers mit dieser Umgebung in Berührung kommt, und in der die Möglichkeit einer Unterbrechung dieser Berührung eingeschränkt ist.
Die besonderen Anforderungen dieses Teils gelten nicht für Bereiche, die einer Person Freizügigkeit bei der körperlichen Bewegung zur Arbeit und das Betreten und Verlassen des Bereichs ohne große physische Anstrengungen gestatten.
Für die Norm ist das UK 221.1 "Schutz gegen elektrischen Schlag" der DKE zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN VDE 0100-706:1992-06; VDE 0100-706:1992-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE 0100-706:2021-06; VDE 0100-706:2021-06 .
Gegenüber DIN VDE 0100-706 (VDE 0100-706):1992-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Abschnittsnummerierung in Anlehnung an diejenige der Referenzdokumente bei IEC und CENELEC. b) Aus dem Anwendungsbereich geht nun klar hervor, dass die Norm nur für die fest errichtete elektrische Anlage gilt (Abgrenzung zum Betreiben). c) Innerhalb des leitfähigen Bereichs darf für eine fest errichtete elektrische Anlage nun auch Schutz durch PELV, allerdings nur mit zusätzlichen Anforderungen, angewendet werden.