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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Elektrisches Gerät in nuklearen Anlagen muss seine funktionalen Sicherheitsanforderungen über seine Gesamteinsatzzeit erfüllen. Dies wird durch ein vollständiges Programm zu Qualitätssicherung, Auslegung, Qualifizierung, Herstellung, Transport, Lagerung, Installation, Wartung, periodische Prüfung und Überwachung erreicht. Die Norm befasst sich speziell mit Qualifizierung in Hinblick auf Umgebungsbedingungen. Sie gilt für elektrisches Gerät mit sicherheitstechnischer Bedeutung und seinen Schnittstellen, die für die Ausführung einer Sicherheitsfunktion notwendig sind oder deren Versagen sich nachteilig auf die Sicherheitsfunktion anderer Geräte auswirken könnte. Sie beschreibt den allgemeinen Qualifizierungsprozess, die anzuwendenden Qualifizierungsverfahren und die zugehörige Dokumentation. Sie beinhaltet auch empfohlene Verfahren in verschiedenen Zusammenstellungen sowie Angaben zum Niveau der Prüfungsstrenge im Verlauf der Qualifizierung. Dabei wird "Gerät" als Ober- beziehungsweise Sammelbegriff im Sinne von Gerätschaft, Einrichtung verwendet. "Gerät" kann ein Einzelgerät sein oder aus einer kleineren oder größeren Zahl von zusammengeschalteten Einzelgeräten mit verschiedener Funktion bestehen. Die Norm ersetzt DIN IEC 60780:2000-12 und weist die folgenden wesentlichen Änderungen auf: Der Titel der Norm wurde geändert; die bereits in IEC 60780:1998 und IEEE 323:2003 angeführten Praktiken der Qualifizierung wurden zusammengeführt und in diesem Rahmen zugleich aktualisiert. Hierzu gehören im Wesentlichen: - die Notwendigkeit der Auslegung von Gerät für Belastungen aus auslegungsüberschreitenden Störfällen, - Berücksichtigung des Verhaltens leittechnischer Geräte unter radioaktiver Strahlung; die Notwendigkeit, die Qualifizierte Lebensdauer von elektrischem Gerät bei Projekten zur Verlängerung der Betriebslebensdauer von Nuklearanlagen neu zu bewerten und zu verlängern, wurde aufgenommen; die Notwendigkeit der Auslegung von Gerät für Belastungen aus auslegungsüberschreitenden Störfällen wurde aufgenommen; Zustandsüberwachung; das Thema "Verlängerung der Lebensdauer" (6.2) wurde umbenannt in "Erneute Bewertung der Qualifizierten Lebensdauer"; das Thema "Betriebserfahrungen" (ursprünglich 7.5) wurde 6.1 "Qualifizierungsmethoden" zugeordnet; das Thema "Analytische Nachweise" (ursprünglich 7.6) wurde 7.4 "Durchführung des Qualifizierungsprogramms" zugeordnet; das Thema "Änderungen" (ursprünglich 7.7) wurde ebenfalls 7.4 "Durchführung des Qualifizierungsprogramms" zugeordnet; die Bezeichnung "Qualifizierter Zustand" wird nun groß geschrieben, weil dieser Zustand im Rahmen von betriebsbegleitender Nachweisführung ein Referenzkriterium darstellt, für das die Störfallfestigkeit experimentell nachgewiesen wurde. Die Notwendigkeit der Bestimmung einer "Qualifizierten Lebensdauer" kann dadurch entfallen; wegen der annähernden Vergleichbarkeit und Bedeutung der Begriffe "Qualifizierter Zustand" und "Qualifizierte Lebensdauer" hinsichtlich ihrer Verwendung erschien es angeraten, den Begriff "Qualifizierte Lebensdauer" ebenfalls groß zu schreiben; der Begriff "anomaler Betrieb" wurde durchgängig durch den in deutschen Anlagen verwendeten Begriff "gestörter Betrieb" ersetzt; redaktionelle Überarbeitung. Zuständig ist das DKE/UK 967.1 "Elektro- und Leittechnik für kerntechnische Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN IEC 60780:2000-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60780-323:2018-03; VDE 0491-80:2018-03 .
Gegenüber DIN IEC 60780:2000-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Titel der Norm wurde geändert; b) die bereits in IEC 60780:1998 und IEEE 323:2003 angeführten Praktiken der Qualifizierung wurden zusammengeführt und in diesem Rahmen zugleich aktualisiert. Hierzu gehören im Wesentlichen: - die Notwendigkeit der Auslegung von Gerät für Belastungen aus auslegungsüberschreitenden Störfällen, - Berücksichtigung des Verhaltens leittechnischer Geräte unter radioaktiver Strahlung; c) die Notwendigkeit, die Qualifizierte Lebensdauer von elektrischem Gerät bei Projekten zur Verlängerung der Betriebslebensdauer von Nuklearanlagen neu zu bewerten und zu verlängern, wurde aufgenommen; d) die Notwendigkeit der Auslegung von Gerät für Belastungen aus auslegungsüberschreitenden Störfällen wurde aufgenommen; e) Zustandsüberwachung; f) das Thema "Verlängerung der Lebensdauer" (6.2) wurde umbenannt in "Erneute Bewertung der Qualifizierten Lebensdauer"; g) das Thema "Betriebserfahrungen" (ursprünglich 7.5) wurde 6.1 "Qualifizierungsmethoden" zugeordnet; h) das Thema "Analytische Nachweise" (ursprünglich 7.6) wurde 7.4 "Durchführung des Qualifizierungsprogramms" zugeordnet; i) das Thema "Änderungen" (ursprünglich 7.7) wurde ebenfalls 7.4 "Durchführung des Qualifizierungsprogramms" zugeordnet; j) die Bezeichnung "Qualifizierter Zustand" wird nun großgeschrieben, weil dieser Zustand im Rahmen von betriebsbegleitender Nachweisführung ein Referenzkriterium darstellt, für das die Störfallfestigkeit experimentell nachgewiesen wurde. Die Notwendigkeit der Bestimmung einer "Qualifizierten Lebensdauer" kann dadurch entfallen; k) wegen der annähernden Vergleichbarkeit und Bedeutung der Begriffe "Qualifizierter Zustand" und "Qualifizierte Lebensdauer" hinsichtlich ihrer Verwendung, erschien es angeraten, den Begriff "Qualifizierte Lebensdauer" ebenfalls großzuschreiben; l) der Begriff "anomaler Betrieb" wurde durchgängig durch den in deutschen Anlagen verwendeten Begriff "gestörter Betrieb" ersetzt; m) redaktionelle Überarbeitung.