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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm des CEN/CLC/TC 1 "Kriterien für Konformitätsbegutachtungsstellen" enthält die Internationale Norm ISO/IEC 17000, die von der ISO/CASCO/WG 5 "Definitionen" erstellt wurde. National wurden die Arbeiten vom Unterausschuss NQSZ-3-5 "Begriffe" gespiegelt.
DIN EN ISO/IEC 17000 ist vorgesehen als teilweiser Ersatz für DIN EN 45020:1998-07, und zwar für die Abschnitte 12 bis 17 über Konformitätsbewertung.
Im Jahr 2000 entschied das Ratskomitee für Konformitätsbewertung (ISO/CASCO), die Terminologie für die Konformitätsbewertung (Abschnitte 12 bis 17) aus dem ISO/IEC-Leitfaden 2 herauszunehmen und stattdessen ein in sich abgeschlossenes Dokument für die geplante Normenreihe ISO/IEC 17000 und für die Er- und Überarbeitung der zugehörigen ISO/IEC-Leitfäden zu erstellen. Die ISO/CASCO/WG 5 "Begriffe" hat dementsprechend diese Internationale Norm in Zusammenarbeit mit den anderen aktiven Arbeitsgruppen von ISO/CASCO als ein einheitliches Rahmenwerk erstellt, innerhalb dessen spezifische Begriffe zutreffend definiert und durch die am ehesten passenden Benennungen bezeichnet werden können. Zusätzliche Benennungen für Begriffe, die für besondere Tätigkeiten bei der Konformitätsbewertung wie Akkreditierung, Zertifizierung von Personen und Konformitätszeichen einzigartig sind, sind Internationalen Normen oder Leitfäden zu entnehmen, die sich auf diese Tätigkeiten beziehen. Solche Begriffe sind in dieser Internationalen Norm nicht enthalten.
Die in dieser Norm festgelegten Begriffe, besonders die in den Abschnitten 4 und 5, berücksichtigen den Beschluss zur Annahme des funktionalen Ansatzes durch ISO/CASCO im November 2001 aufgrund der damals vorliegenden Empfehlung im Abschlussbericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe ISO/CASCO-CEN/CENELEC/TC 1. Um die Begriffe verständlicher zu machen, die Beziehungen und Einteilung zu erläutern, ist im Anhang A eine Beschreibung des funktionalen Ansatzes zur Information enthalten.
Die wesentlichen Benennungen in dieser Internationalen Norm wurden definiert, für andere Benennungen war es ausreichend, sie nur zu erklären. Viele der allgemeinen Benennungen, die hier für die Konformitätsbewertung verwendet werden, werden auch in einem weiteren Sinne oder in einem breiteren Bereich an Bedeutungen in der allgemeinen Sprache gebraucht. Einige Benennungen werden auch in anderen Begriffsnormen mit der für das jeweilige Anwendungsgebiet spezifischen Definition verwendet.
Zu beachten sind wesentliche Änderungen von Benennungen oder ihren Definitionen gegenüber den ersetzten Abschnitten des ISO/IEC-Leitfadens 2. Eine Definition von "Konformität" in dieser Internationalen Norm wird als nicht notwendig erachtet. "Konformität" ist kein Bestandteil der Definition "Konformitätsbewertung". Der Begriff "Konformitätsbewertung" bezieht sich auf die "Erfüllung festgelegter Anforderungen" und nicht auf den weiter gefassten Begriff "Konformität". Eine Definition der Benennung "festgelegte Anforderung" ist enthalten. Im Englischen wird die Benennung "compliance (Einhalten)" benutzt, um die Handlung, das zu tun, was gefordert ist, davon zu unterscheiden (z. B. eine Organisation "complies (hält ein)", indem sie etwas konform macht oder gesetzliche Anforderungen erfüllt).
Anstelle von Produkt, Prozess oder Dienstleistung, die nach dem ISO/IEC-Leitfaden 2 den "Gegenstand der Normung (subject of standardization)" darstellten, führt die Anmerkung 2 im Abschnitt 2.1 jetzt die Benennung "Gegenstand der Konformitätsbewertung (object of conformity assessment)" ein, um den Bezug auf das Produkt, den Prozess, das System, die Person oder die Stelle, die der Konformitätsbewertung unterliegt, herzustellen.
Anstatt "Konformitätssicherung" wird die Benennung "Bestätigung" für die Tätigkeit verwendet, durch eine "Konformitätsaussage" eine Konformitätssicherung zu geben. Die Benennung "Akkreditierung" ist nun nur noch für die Bestätigung von Konformitätsbewertungsstellen (als Gegenstand der Bestätigung) anwendbar. Im Gegensatz dazu war die Definition im ISO/IEC-Leitfaden 2 gleichermaßen für die Zertifizierung von Personen (wie in DIN EN ISO/IEC 17024 festgelegt) anwendbar. Entsprechend dieser Änderung werden die Benennungen "Konformitätsbewertungsstelle" und "Akkreditierungsstelle" getrennt definiert. Weitere Benennungen bezüglich Akkreditierung sind in DIN EN ISO/IEC 17011 definiert.
Um Doppeldeutigkeiten zu vermeiden, wird die Benennung "Stelle" in dieser Norm nur dann benutzt, wenn auf Konformitätsbewertungsstellen oder Akkreditierungsstellen Bezug genommen wird. Andererseits wird die Benennung "Organisation" in ihrer allgemeinen Bedeutung wie in der ISO-9000:2000-Definition benutzt. Die speziellere Definition des ISO/IEC-Leitfadens 2 für die Organisation als eine Stelle, die auf einer Mitgliedschaft beruht, ist für den Bereich Konformitätsbewertung nicht anwendbar.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 45020:1998-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO/IEC 17000:2020-09 .
Gegenüber DIN EN 45020:1998-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitet und in diese Norm übernommen wurden nur die Abschnitte 12 bis 17 aus DIN EN 45020; b) Der funktionale Ansatz, beschrieben im Anhang A, führte zu neuen Benennungen und deren Definitionen (siehe Einleitung); c) Die Definition "Produkt" in ISO 9000:2000, 2.2.4, beinhaltet Dienstleistungen als eine Produktkategorie. Es ist deshalb zukünftig nicht richtig, von "Produkten und Dienstleistungen" zu sprechen; d) Anstelle von Produkt, Prozess oder Dienstleistung, die nach DIN EN 45020 den Gegenstand der Normung (subject of standardization) darstellten, führt die Anmerkung 2 in 2.1 jetzt die Benennung "Gegenstand der Konformitätsbewertung (object of conformity assessment)" ein, um den Bezug auf das Produkt, den Prozess, das System oder die Stelle herzustellen, für die festgelegte Anforderungen gelten; e) Statt "Konformitätssicherung" wird in 5.2 die Benennung "Bestätigung" verwendet, um durch eine "Konformitätsaussage" eine Konformitätssicherung zu geben; f) Die Benennung "Akkreditierung" ist nun nur noch für die Bestätigung von Konformitätsbewertungsstellen (als Gegenstand der Bestätigung) anwendbar. Im Gegensatz dazu war die Definition in DIN EN 45020 gleichermaßen für die Zertifizierung von Personen (wie in DIN EN ISO/IEC 17024 festgelegt) anwendbar. Entsprechend dieser Änderung werden die Benennungen "Konformitätsbewertungsstelle" und "Akkreditierungsstelle" in 2.5 und 2.6 getrennt definiert. Weitere Benennungen bezüglich Akkreditierung sind in DIN EN ISO/IEC 17011 definiert; g) Um Doppeldeutigkeiten zu vermeiden, wird die Benennung "Stelle" nur dann benutzt, wenn auf Konformitätsbewertungsstellen oder Akkreditierungsstellen Bezug genommen wird. Die Benennung "Organisation" wird in ihrer allgemeinen Bedeutung entsprechend der ISO 9000-Definition benutzt. Die mehr spezielle Definition der DIN EN 45020 für die Organisation als eine Stelle, die auf einer Mitgliedschaft beruht, ist für den Bereich Konformitätsbewertung nicht anwendbar.