Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument (EN ISO 9712:2022) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 135 „Non-destructive testing“, dessen Sekretariat vom JISC (Japan) gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 138 „Zerstörungsfreie Prüfung“ (Sekretariat AFNOR, Frankreich) im Rahmen der Wiener Vereinbarung erarbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-21 AA „Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung“ im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP). Dieses Dokument legt Anforderungen an die Qualifizierung und Zertifizierung von Personal fest, welches industrielle zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) in den folgenden Verfahren ausführt: a) Schallemissionsprüfung; b) Wirbelstromprüfung; c) Dichtheitsprüfung (ausgenommen Wasserdruckprüfung); d) Magnetische Prüfung; e) Eindringprüfung; f) Durchstrahlungsprüfung; g) Dehnungsmessstreifenprüfung; h) Thermografieprüfung; i) Ultraschallprüfung; j) Sichtprüfung (ausgenommen direkte Sichtprüfungen ohne Hilfsmittel und Sichtprüfungen, die während der Anwendung eines anderen ZfP-Verfahrens durchgeführt werden). Das in diesem Dokument festgelegte System ist auch auf andere ZfP-Verfahren oder ZfP-Techniken innerhalb eines bestehenden ZfP-Verfahrens anwendbar, wenn ein umfassendes Zertifizierungsprogramm existiert und das ZfP-Verfahren oder die ZfP-Technik durch internationale, regionale oder nationale Normen abgedeckt ist oder die Wirksamkeit des ZfP-Verfahrens oder der ZfP-Technik zur Zufriedenheit der Zertifizierungsstelle nachgewiesen wurde. Der Begriff „industriell“ bedeutet den Ausschluss der Anwendung für das Gebiet der Medizin.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 9712:2012-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 9712:2012-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Klärung der Verantwortlichkeiten der Zertifizierungsstelle, der autorisierten Qualifizierungsstelle, des Prüfungszentrums und des Arbeitgebers; b) Ergänzung und Überarbeitung von Begriffen; c) Festlegung der Verantwortlichkeiten für Prüfungsbeauftragten und Referees; d) Überarbeitung der Anforderungen an die Dauer der Schulung und an industrielle Erfahrung; e) Änderungen der Anforderungen an die Prüfung der Sehfähigkeit; f) Überarbeitung der Anforderungen an Prüfungen; g) Aufnahme einer Option für die Anwendung eines psychometrischen Verfahrens nach dem Ermessen der Zertifizierungsstelle; h) Überarbeitung der Anforderungen an die Zertifizierungsunterlagen; i) Überarbeitung der Anforderungen an die Bedingungen für die Zertifizierung; j) Hinzufügung von Anforderungen an die Kandidaten für die Erneuerung von Zertifikaten; k) Überarbeitung des strukturierten Kreditsystems für die Stufe 3-Rezertifizierung; l) Aufnahme eines neuen Anhang F zu Techniken; m) Aufnahme eines neuen Anhang G zu psychometrischen Grundsätzen; n) weitere kleinere technische und redaktionelle Änderungen.