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Norm [AKTUELL]

DIN EN ISO 846:2020-11

Kunststoffe - Bestimmung der Einwirkung von Mikroorganismen auf Kunststoffe (ISO 846:2019); Deutsche Fassung EN ISO 846:2019

Englischer Titel
Plastics - Evaluation of the action of microorganisms (ISO 846:2019); German version EN ISO 846:2019
Ausgabedatum
2020-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
39

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ab 104,95 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2020-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
39
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3197851

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Einführungsbeitrag

Die in dem Dokument beschriebenen Prüfungen dienen zur Beurteilung des Verhaltens von Kunststoffen gegen Einwirkung bestimmter Pilze und Bakterien sowie der in Erde vorhandenen Mikroorganismen. Das Ziel ist es nicht, die biologische Abbaubarkeit von Kunststoffen oder den Abbau von Naturfaserverbundwerkstoffen zu bestimmen. Die Art und das Ausmaß der Einwirkung können bestimmt werden: a) durch eine visuelle Beurteilung; b) Änderung der Masse und/oder; c) Bestimmung der Änderung anderer physikalischer Eigenschaften. Diese Prüfungen können auf alle Gegenstände aus Kunststoffen angewendet werden, die eine allseits geschlossene Oberfläche haben und sich gut reinigen lassen. Ausgeschlossen sind daher poröse Materialien, wie zum Beispiel Schaumstoffe. Für diese Norm ist das Gremium NA 054-01-04 AA "Verhalten gegen Umgebungseinflüsse" im DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK) zuständig.

Inhaltsverzeichnis
ICS
07.100.99, 83.080.01
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3197851
Ersatzvermerk

Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN ISO 846:2019-08 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 846:1997-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) Abschnitt 5 „Geräte und Prüfmittel“ überarbeitet; c) in 5.3.2 „Nährmedien und Lösungen“ Aufnahme des Mediums „Caseinpepton Sojamehlpepton Agar“ und Streichung von „Hirn-Herz-Agar“, „Hirn-Herz-Bouillon“ und „Mineralsalz-Agar“; d) Tabelle 4 „Bewertung des Pilzwachstums auf Prüfkörpern und auf Prüfkörpern für die Negativkontrolle (Scheiben aus nichtrostendem Stahl) bei Prüfung mit Verfahren A und, sofern notwendig, auf Prüfkörpern für die Positivkontrolle bei Prüfung mit Verfahren B“ in Abschnitt 9 „Bewertung“ aktualisiert; e) Tabelle 5 „Interpretation der Ergebnisse“ in Abschnitt 11 „Genauigkeit der Messungen“ gestrichen; f) neue Anhänge B „Negativkontrolle für die Prüfung mit Verfahren A“ und C „Gitternetz für die Bewertung des Pilzwachstums auf Oberflächen (Prüfung mit Verfahren A)“ eingefügt; den früheren Anhang B („Präzision“) gestrichen; der frühere Anhang C („Prüfpilze“) wurde zu Anhang D („Informationen zu Prüfpilzen“); g) Norm redaktionell überarbeitet. Gegenüber DIN EN ISO 846:2019-08 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in Abschnitt 1, Anwendungsbereich, 4. Absatz wurde „eines Prüfpilzgemisches“ gestrichen; b) in Abschnitt 1, Anwendungsbereich, letzter Absatz sowie im gesamten Dokument wurde der Begriff „Teststämme“ durch „Prüfstämme“ ersetzt; c) in 4.5, zweiter Absatz wurde im Satz „die auf eine Änderung der Oberfläche bevorzugt ansprechen“ ersetzt durch „die eindeutig auf Oberflächenveränderungen hinweisen“; d) in 5.1.2 wurde „für den Bereich“ ersetzt durch „zwischen“; e) in 5.3.1 wurde „anerkannten“ gestrichen; f) in 7.3, wurde im 3. Satz „die physikalischen Prüfungen“ ersetzt durch „Bestimmung der Änderungen physikalischer Eigenschaften“; g) in 8.2.2.2.2 wurde im letzten Satz „Sinterfilter“ ersetzt durch „Sinterglasfilter“; h) in 8.2.2.5, 2. Absatz wurde im 1. Satz „nach 4 Wochen“ ersetzt durch „während der 4-wöchigen Inkubationszeit“ und der Satz redaktionell überarbeitet; i) in 8.2.2.5, 2. Absatz, wurde im 2. Satz „nicht eindeutig“ ersetzt durch „nicht positiv“; j) in 8.2.4.6.1, 2. Absatz wurde „auf den Nährboden“ ersetzt durch „auf die Oberfläche jeder Agarschicht“; k) in 8.2.4.6.1, 2. Absatz wurde der Satz „Die Deckschicht muss die Probe zu einer Tiefe von etwa 1 mm überdecken.“ ersetzt durch „Die resultierende Deckschicht muss die Probe mit etwa 1 mm Dicke bedecken.“; l) in 8.2.4.7, 2. Absatz wurde der Satz „Falls innerhalb von 4 Wochen Bakterien Wachstum mit bloßem Auge sichtbar ist, darf der Versuch abgebrochen werden, wenn nur eine visuelle Beurteilung gefordert wird.“ ersetzt durch „Wenn das Bakterienwachstum während der vierwöchigen Inkubationszeit mit bloßem Auge deutlich sichtbar wird, darf der Versuch als abgeschlossen betrachtet werden, wenn nur eine visuelle Beurteilung gefordert wird.“; m) in 8.2.5.1, 1. Absatz wurde der 3. Satz „Zeigt die Erde diese Aktivität der Zelluloseabbauer, dann ist üblicherweise auch die Gesamtflora in Ordnung.“ ersetzt durch „Wenn die Erde dieses Niveau zellulolytischer Aktivität aufweist, ist üblicherweise auch die Aktivität der Gesamtflora ausreichend.“; n) in 10.3 wurde im ersten Satz „durch den biologischen Angriff“ gestrichen und „Dezimale“ ersetzt durch „Dezimalstelle“; o) in A.2 und A.3 wurde „Gewichtskonstanz“ ersetzt durch „Massekonstanz“; p) in A.3 „Bestimmung des Wasserhaltevermögens“ wurde im ersten Satz „In drei Glasfiltertiegeln von 50 ml Inhalt“ ersetzt durch „In drei 50 ml-Glasfiltertiegel“; q) im Literaturhinweis EN 13697 wurde im Titel „nicht poröser Oberflächen“ ersetzt durch „auf nicht porösen Oberflächen“.

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