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Norm [AKTUELL]
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Diese Internationale Norm legt Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für wiederverschließbare Verpackungen fest, die Schutz gegen eine Öffnung durch Kinder bieten sollen. Für Verpackungen, die einer Prüfung nach den festgelegten Verfahren unterzogen wurden, werden Annahmekriterien festgelegt. Diese Verfahren stellen nicht nur einen Maßstab für die Wirksamkeit dar, mit der die Verpackungen dem Zugriff durch Kinder widerstehen, sondern erstrecken sich auch auf die Erreichbarkeit des Packungsinhalts durch Erwachsene. Diese Internationale Norm ist anwendbar für wiederverschließbare Verpackungen für beliebige Erzeugnisse, die bei sachgemäßem Gebrauch dazu bestimmt sind, freigelegt oder der Verpackung entnommen zu werden. Diese Internationale Norm dient lediglich der Typprüfung, ist also nicht für Zwecke der Qualitätssicherung gedacht. Dieses Dokument (EN ISO 8317:2015) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 122 "Packaging" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 261 "Verpackung" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 115-02-05 AA "Kindergesicherte Verpackungen" im DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 8317 Berichtigung 1:2005-10 , DIN EN ISO 8317:2004-11 .
Gegenüber DIN EN ISO 8317:2004-11 und DIN EN ISO 8317 Berichtigung 1:2005-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Präzisierung der Einleitung; b) Aufnahme der Begriffe 2.6 bis 2.11; c) Zusammenfassung der ehemaligen Abschnitte 3 und 4 zu Abschnitt 3; d) Verschiebung der Anforderungen in 3.1, 3.2 und 4.2 der vorherigen Ausgabe in die Einleitung; e) Präzisierung der Anweisungen für die Auswertung einer Reihe ähnlicher Verpackungen, die zum selben Zeitpunkt vorgelegt wurden, getrennt nach Komponentenarten (3.1.2.2, 3.1.2.3, 3.1.2.4); f) Aufnahme von 3.1.2.5 zu Ergänzungen einer Verpackungsreihe und geringfügigen Änderungen; g) Aktualisierung der Diagramme für Sequenzialprüfungen (Bild 1 und Bild 2); h) Aufnahme eines Hinweises zur Verwendung eines Drehmomentmessers für die Probenvorbereitung von Verpackungen mit drehmomentabhängigen Verschlüssen (4.3); i) Streichung der Grenze (35 %) für den Prozentsatz der Prüfungen mit Kindern, die von einem einzelnen Prüfer durchgeführt werden (4.4.3); j) Streichung der Mindestanzahl (30) von Erwachsenen, von einem Ort ausgewählt oder an einem Ort geprüft, und Anzahl (35) von Erwachsenen, die von einem einzelnen Prüfer werden (4.5.2); k) redaktionelle Änderungen.