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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und die Mittel zu deren Verifizierung für fahrerlose Flurförderzeuge (im Folgenden Flurförderzeuge genannt) und deren Systeme fest. Beispiele für fahrerlose Flurförderzeuge (Fahrzeuge nach ISO 5053-1:2020) sind: "automatisch geführtes Fahrzeug", "autonomer mobiler Roboter", "Roboter", "automatisch geführter Wagen", "Tunnelschlepper", "Unterfahr-Fahrzeug" und so weiter. Dieses Dokument ist auch für fahrerlose Flurförderzeuge anwendbar, die ausgestattet sind mit: - automatischen Betriebsarten, die entweder eine oder mehrere Handlungen des Bedieners erfordern, um solche automatischen Vorgänge einzuleiten oder zu aktivieren; - der Möglichkeit, einen oder mehrere Mitfahrer zu befördern (die weder als Fahrer noch als Bediener betrachtet werden); - zusätzlichen Handbetriebsarten, die es dem Bediener ermöglichen, das Flurförderzeug manuell zu bedienen; oder - einem Wartungsmodus, der die manuelle Bedienung der Funktionen des Flurförderzeuges aus Wartungsgründen ermöglicht. Dieses Dokument ist nicht für Flurförderzeuge anwendbar, die ausschließlich durch mechanische Einrichtungen (Schienen, Führungen und so weiter) geführt oder ferngesteuert werden, da diese nicht als fahrerlose Flurförderzeuge angesehen werden. Für die Zwecke dieses Dokuments ist ein fahrerloses Flurförderzeug ein kraftgetriebenes Flurförderzeug, das für den automatischen Betrieb ausgelegt ist. Das System eines fahrerlosen Flurförderzeugs besteht aus dem Steuerungssystem, das Teil des Flurförderzeugs und/oder von diesem getrennt sein kann, Führungseinrichtungen und Antriebssystem. Die Anforderungen an Energiequellen werden von diesem Dokument nicht abgedeckt. Der Zustand des Betriebsbereichs hat wesentliche Auswirkungen auf den sicheren Betrieb des fahrerlosen Flurförderzeugs. Die Vorbereitungen des Betriebsbereichs zur Beseitigung der zugehörigen Gefährdungen sind in Anhang A angegeben. Dieses Dokument ist für alle in Anhang B aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse während aller Phasen der Flurförderzeug-Lebensdauer (ISO 12100:2010, 5.4), die auf die betreffenden Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden, anwendbar. Dieses Dokument ist nicht für signifikante Gefährdungen in Zusammenhang mit Folgendem anwendbar: - Lärm; - Schwingungen; - ionisierender und nichtionisierender Strahlung; - Laserstrahlung; - Verkaufsunterlagen (gewerbliche Dokumente); - Erklärungen der von mobilen Maschinen übertragenen Vibrationen. Es ist nicht für zusätzliche Gefährdungen anwendbar, die auftreten können: - während des Betriebs unter erschwerten Bedingungen (zum Beispiel extreme Klimate, Gefrierraumanwendungen, starke Magnetfelder); - während des Betriebs in radioaktiven Umgebungen; - durch Flurförderzeuge, die für den Betrieb in öffentlichen Bereichen vorgesehen sind (siehe insbesondere ISO 13482:2014); - während des Betriebs auf öffentlichen Straßen; - während des Betriebs in möglicherweise explosiven Umgebungen; - während des Betriebs in militärischen Anwendungen; - während des Betriebs mit speziellen Hygieneanforderungen; - während des Betriebs in Umgebungen mit ionisierender Strahlung; - während des Transports einer anderen Person (von anderen Personen) als einem (mehreren) vorgesehenen Mitfahrer(n); - bei der Handhabung von Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen können (zum Beispiel geschmolzene Metalle, Säuren/Basen, strahlende Materialien); - bei Fahrerplätzen mit Hubfunktion, deren Plattformboden mehr als 1 200 mm vom Boden entfernt sein kann. Dieses Dokument enthält keine Sicherheitsanforderungen für Anhänger, die hinter einem Flurförderzeug gezogen werden. Dieses Dokument enthält keine Sicherheitsanforderungen für Flurförderzeuge mit angehobenem Bedienungspersonal. Dieses Dokument ist nicht für Flurförderzeuge anwendbar, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden. Dieses Dokument (EN ISO 3691-4:2023) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 110 "Industrial Trucks" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber der DIN EN ISO 3691-4:2020-11 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: - der Anwendungsbereich wurde durch Einbeziehen einer Liste der nicht abgedeckten signifikanten Gefährdungen aktualisiert; - die Liste der normativen Verweisungen wurde durch Einbeziehen der neuesten Ausgaben von Dokumenten aktualisiert; - die Begriffseinträge "aktives Erkennungsfeld" und "Betriebshalt" wurden zu Abschnitt 3 hinzugefügt; - Abschnitt 4, Abschnitt 5, Abschnitt 6, Anhang A, Anhang B und Anhang C wurden mit neuen in den Unterabschnitten 4.1.16 bis 4.1.27 hinzugefügten Anforderungen aktualisiert; - die Verifizierung der Sicherheitsanforderungslisten in Anhang E wurde neu formuliert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-42 AA "Sicherheit von Flurförderzeugen" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 3691-4:2020-11 .
Gegenüber der DIN EN ISO 3691-4:2020-11 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) der Anwendungsbereich wurde durch Einbeziehen einer Liste der nicht abgedeckten signifikanten Gefährdungen aktualisiert; b) die Liste der normativen Verweisungen wurde durch Einbeziehen der neuesten Ausgaben von Dokumenten aktualisiert; c) die Begriffseinträge "aktives Erkennungsfeld" und "Betriebshalt" wurden zu Abschnitt 3 hinzugefügt; d) Abschnitt 4, Abschnitt 5, Abschnitt 6, Anhang A, Anhang B und Anhang C wurden mit neuen in den Unterabschnitten 4.1.16 bis 4.1.27 hinzugefügten Anforderungen aktualisiert; e) die Verifizierung der Sicherheitsanforderungslisten in Anhang E wurde neu formuliert.