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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument ISO 3175 legt Verfahren der Chemischreinigung von textilen Flächengebilden und Kleidungsstücken mit Kohlenwasserstofflösemittel fest, bei denen gewerbliche Chemischreinigungsmaschinen angewendet werden. Es enthält Verfahren für normale und empfindliche Textilien (siehe 3.3 und 3.4).
Dieses Dokument (EN ISO 3175-3:2016) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 38 "Textiles" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Großbritannien) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der NA 062-05-13 AA "Textilpflege, Wassereinwirkung, Knitterverhalten" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN ISO 3175-3:2018-04 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN ISO 3175-3:2014-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels von "Textilien — Fachgerechte Pflege, Chemischreinigung und Nassreinigung von textilen Flächengebilden und Kleidungsstücken…" in "Textilien — Professionelle Pflege, Chemischreinigung und Nassreinigung von textilen Flächengebilden und Kleidungsstücken…"; b) Verbesserung der Konsistenz in der Struktur von ISO 3175-2 und ISO 3175-3; c) Widerruf von "sehr empfindliches Textil" (3.5), in Abschnitt 3; d) Ergänzung einer automatischen Überwachungseinrichtung für die Lösemittelfreiheit der Chemisch-reinigungsmaschine in 6.1.4; e) Klärung der Messprobenkonditionierung und des Normalklimas in Abschnitt 7; f) Klärung der Messprobenvorbereitung in Abschnitt 8; g) Veränderung der Trocknungstemperatur für normale und empfindliche Textilien mit Bezug auf den Flammpunkt des Lösemittels und Hinzufügung von "mindestens 5 min, bis die Temperatur weniger als 45 °C beträgt", für die Zeit der Desodorisation, in Tabelle 1; h) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln. Gegenüber DIN EN ISO 3175-3:2018-04 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in 6.2.4 wurde der erste Satz informativ formuliert; b) in 8.2 wurden die Maße der Messproben korrigiert; c) in 9.1, dritter Absatz, wurde der zweite Satz informativ formuliert; d) in 9.2.9 wurde der 10. Absatz normativ formuliert; e) redaktionelle Anpassungen.