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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Zinkoxid-Eugenolzemente werden hauptsächlich zum provisorischen Befestigen von Gussrestaurationen, als provisorisches Verschlussmaterial, zur indirekten Pulpaüberkappung oder als Wurzelkanalsealer verwendet. Zinkoxid-Eugenol- und eugenolfreie Zinkoxidzemente werden entweder als Pulver und Flüssigkeit oder in Form von zwei Pasten angeboten, als solche auch in Doppelkartuschen mit statischem Mischansatz. Die Konsistenz der Pasten wird im Wesentlichen durch Naturharze (Kolophonium) und Paraffin eingestellt. Die eine der Komponenten besteht überwiegend aus Zinkoxid, dem andere Zinkverbindungen, zum Beispiel Zinkacetat zur Abbindebeschleunigung, beigemischt werden. Die Flüssigkeit oder andere Paste enthält bei den eugenolhaltigen Präparaten bezeichnungsgemäß Eugenol (C10H12O2, 4-Allyl-2-methoxyphenol) und pflanzliche Öle. Eugenol ist ein Phenolabkömmling, wasserunlöslich und zu 80 % Hauptbestandteil des Nelkenöls. Eugenol lässt sich ganz oder teilweise durch andere Chelatbildner ersetzen, bei den Nicht-Eugenolzementen typischerweise durch höhere Fettsäuren, Carbonsäuren oder auch Harze mit Säuregruppen. Diese Norm gilt für Zinkoxideugenolzemente, die nicht auf Wasser basieren, und die in der restaurativen Zahnheilkunde für provisorische (temporäre) Befestigungen, für Unterfüllungen und auch für provisorische Füllungen geeignet sind. Diese Norm gilt auch für eugenolfreie Zemente, die für provisorische Befestigungen geeignet sind, und die Zinkoxid und aromatische Öle enthalten.
Die Internationale Norm wurde von der ISO/TC 106/SC 1/WG 1 "Zinkoxideugenolzemente" (Sekretariat: SAA, Australien) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erstellt. Zuständig im DIN ist der Arbeitsausschuss NA 014-00-01 AA "Füllungswerkstoffe" des NADENT.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 3107 Berichtigung 1:2006-11 , DIN EN ISO 3107:2005-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 3107:2023-03 .
Gegenüber DIN EN ISO 3107:2005-01 und DIN EN ISO 3107 Berichtigung 1:2006-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einteilung der Zemente wurde auf zwei Typen reduziert, b) der Grenzwert für die Druckfestigkeit wurde reduziert um bisher vorhandene Zemente einzuschließen, c) der Text zur Bewertung der Ergebnisse der Druckfestigkeit wurde geändert; d) der Grenzwert für die untere Abbindezeit wurde reduziert um bisher vorhandene Zemente einzuschließen.