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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt das ISO-Toleranzsystem für Längenmaße von Geometrieelementen der Arten "Zylinder" und "zwei parallele gegenüberliegende Flächen" fest. Es definiert auch die Grundlagen und zugehörige Terminologie für das System und stellt außerdem eine genormte Auswahl von Toleranzklassen für den allgemeinen Gebrauch aus den umfangreichen Möglichkeiten zur Verfügung. Es definiert darüber hinaus die grundlegende Terminologie für Passungen zwischen zwei Geometrieelementen ohne Bezug auf Richtung und Lage und erklärt die Prinzipien der "Einheitsbohrung" und "Einheitswelle". Dieses Dokument wurde vom ISO/TC 213 "Dimensional and geometrical product specifications and verification" in Zusammenarbeit mit dem CEN/TC 290 "Geometrische Produktspezifikationen und -prüfung" ausgearbeitet. Auf nationaler Ebene ist der NA 152-03-02 AA "CEN/ISO Geometrische Produktspezifikation und -prüfung" inhaltlich zuständig.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN ISO 286-1:2019-02 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN ISO 286-1:1990-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt vollständig überarbeitet und Begriffe aktualisiert; b) Inhalt auf ISO 14405 und damit das Default-Zuordnungskriterium "Zwei-Punkt-Maß" statt "Hüllbedingung für das Maß eines Maßelementes" eingeführt. Gegenüber DIN EN ISO 286-1:2010-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Beispiel 3 in 4.3.2.4 berichtigt; b) Bilder 8 und 9 ausgetauscht; c) Tabelle 3 und 4 berichtigt. Gegenüber DIN EN ISO 286-1:2019-02 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) der Begriff "Abweichung" wurde im gesamten Dokument durch "Abmaß" ersetzt; b) der Begriff "Grundabweichung" wurde im gesamten Dokument durch "Grundabmaß" ersetzt; c) die Begriffe "obere/untere Grenzabweichung" wurden im gesamten Dokument durch "oberes/unteres Grenzabmaß" ersetzt; d) Bild 8 und Bild 9 wurden entsprechend korrigiert e) in der Tabellenüberschrift der Tabelle 4 wurde "Bohrungen" durch "Wellen" ersetzt; f) in A.2 wurde im Anstrich a) "Minimummaterialgrenze" durch "Maximummaterialgrenze" ersetzt; g) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.