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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Identifizierung und Quantifizierung von Organozinnverbindungen (OZV) in Böden fest. Das Verfahren ist außerdem auf Proben von Sedimenten, Schlämmen und Abfällen (bodenähnliche Materialien) anwendbar. Der Arbeitsbereich ist von dem angewendeten Nachweisverfahren und der für die Untersuchung genommenen Probemenge abhängig, wobei die Bestimmungsgrenze der Einzelverbindungen bei etwa 10 µg/kg liegt. Wenn dieses Verfahren zur Bestimmung von anderen, nicht in dem Anwendungsbereich festgelegten Organozinnverbindungen angewendet wird, sollte seine Eignung durch betriebsinterne Validierungsversuche geprüft werden, zum Beispiel Methylzinnverbindungen. Organozinnkationen können nach dieser Internationalen Norm nur nach erfolgreicher Derivatisierung bestimmt werden. Der an das Organozinnkation gebundene anionische Teil ist vor allem von dem chemischen Umfeld abhängig und wird mit diesem Verfahren nicht bestimmt. Die peralkylierten Organozinnverbindungen verhalten sich anders als ihre Ausgangsverbindungen. Tetraalkylierte Organozinnverbindungen, wie zum Beispiel Tetrabutylzinn, - die bereits peralkyliert sind - werden ohne Derivatisierung direkt bestimmt. Die Eigenschaften, wie zum Beispiel die Korngrößenverteilung, der Wassergehalt, der Gehalt an organischer Substanz der mit dieser Internationalen Norm zu untersuchenden Feststoffe, weichen weit voneinander ab. Die Probenvorbehandlung muss hinsichtlich der Eigenschaften sowohl der Organozinnverbindungen als auch der zu untersuchenden Matrix angemessen gestaltet werden. Diese Norm liefert umfangreiche Hinweise zur Vorbehandlung und enthält informatives Material zu den durchgeführten Validierungsuntersuchungen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 23161:2019-04 .