Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
In der Norm sind Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 zur Bestimmung der Geräuschemission von handgehaltenen forstwirtschaftlichen Maschinen mit Verbrennungsmotor wie Kettensägen, Freischneider und Grastrimmer beschrieben. Die zu bestimmenden Geräuschemissions-Kenngrößen sind der A-bewertete Emissions-Schalldruckpegel am Ort der Bedienungsperson und der A-bewertete Schallleistungspegel. Für die prinzipielle Ermittlung wird auf die Grundnormen DIN EN ISO 3744 und DIN EN ISO 11201 verwiesen, jedoch konkretisiert die Norm u. a. die zu verwendende Messfläche, die Mikrofonpositionen, den Bodenbelag, die Aufstellungs- und Betriebsbedingungen sowie die durchzuführenden Messungen für Kettensägen bzw. Freischneider und Grastrimmer. Die Norm enthält Tabellen für die Angabe der Messwerte und für die Berechnung der Geräuschemissions-Kenngrößen. Weiterhin sind Festlegungen für die Ermittlung von äquivalenten Schallpegeln für einen Arbeitszyklus und ein Beispiel für eine Wasserbremse zur Simulation der Belastung beim Sägen enthalten. In einem informativen Anhang werden die Unterschiede bei der Bestimmung der Schallleistungspegel nach der Norm und nach der Europäischen Richtlinie 2000/14/EG erörtert.
Wichtigste technische Änderung - neben der formalen Zusammenfassung der Normen DIN 45635-17 und -58 sowie DIN EN 27182 und DIN EN 27917, die jeweils für die Bestimmung der Schallleistungspegel bzw. Emissions-Schalldruckpegel am Ort der Bedienungsperson und jeweils für die verschiedenen Maschinenarten existierten - ist der Ersatz der Bedienperson durch einen Prüfstand, in den die zu untersuchende Maschine für die Messungen eingespannt wird. Wie zahlreiche Vorversuche ergaben, führt dies zu einer erheblichen Verringerung der Messunsicherheit. Bei Kettensägen ist für die Messungen unter Belastung anstelle des Zersägens eines Holzstamms eine Wasserbremse oder eine gleichwertige Belastungseinrichtung zu verwenden. Dies führt zu einer weiteren Verringerung der Vergleichstandardabweichungen. Für Freischneider und Grastrimmer entfällt die Messung unter Belastung. Neu aufgenommen wurde die Möglichkeit der Berechnung von äquivalenten Schallpegeln für einen Arbeitszyklus aus den Werten für die verschiedenen Betriebszustände.
Die der nationalen Norm zugrunde liegende Internationale Norm ISO 22868:2005 wurde im ISO/TC 23/SC 17 "Tragbare Maschinen für die Forstwirtschaft" unter deutscher Federführung erarbeitet. Auf europäischer Ebene fällt das im Parallelen Abstimmungsverfahren bearbeitete Norm-Projekt in den Bereich des CEN/TC 144 "Traktoren und land- und forstwirtschaftliche Maschinen". Der zuständige nationale Arbeitsausschuss ist der NALS A 4 "Geräuschemission von Maschinen und Anlagen: Messung, Minderung, Datensammlung" in Zusammenarbeit mit der Normengruppe Garten- und Rasenpflegegeräte im Normenausschuss Eisen-, Blech- und Metallwaren (NAEBM).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 27182:1991-10 , DIN EN 27917:1991-11 , DIN 45635-17:1990-05 , DIN 45635-58:1987-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 22868:2009-01 , DIN EN ISO 22868:2011-06 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN ISO 22868 Berichtigung 1:2007-01 .
Gegenüber DIN 45635-17:1990-05, DIN 45635-58:1987-12, DIN EN 27182:1991-10 und DIN EN 27917:1991-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhaltlich und redaktionell vollständig überarbeitet. b) Normen zusammengefasst. c) Bedienungsperson durch Halterung/Aufspannvorrichtung ersetzt. d) Für Kettensägen wird die Belastung (Schneidvorgang) durch eine Bremseinrichtung ersetzt. e) Arbeitszyklen (bestehend aus zwei bis drei Betriebszuständen) für die Bestimmung von äquivalenten Geräuschemissionspegeln festgelegt. f) Europäische Norm EN ISO 22868:2005 übernommen.