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Norm [AKTUELL]
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Die Norm DIN EN ISO 21987 legt Anforderungen an die Beschaffenheit von Brillengläsern in Korrektionsbrillen relativ zu der zugrunde liegenden Brillengläser-Verordnung fest. Gegenüber der bisher gültigen Ausgabe der Norm (Februar 2010) wurde der Anwendungsbereich ausgeweitet. Er umfasst nun auch alle Arten von Brillengläsern, die eine stufenlose Veränderung der fokussierenden Wirkung über einen Teil oder die ganze Fläche aufweisen. Begriffe zwecks Einbindung der neuen Arten von Brillengläsern wurden neu festgelegt beziehungsweise geändert. Des Weiteren wurden Anforderungen an und Prüfverfahren für polarisierende Brillengläser aufgenommen und Anforderungen an die prismatische Wirkung und ihre Überprüfung neu gefasst. Die Norm wurde vom ISO/TC 172/SC 7 "Ophthalmic optics and instruments" in Zusammenarbeit mit dem CEN/TC 170 "Augenoptik" (beide Sekretariate: DIN, Deutschland) erstellt. Bei DIN ist hierfür der Arbeitsausschuss NA 027-01-08 AA "Augenoptik", Arbeitskreis "Brillengläser" im NAFuO zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 21987:2010-02 .
Gegenüber DIN EN ISO 21987:2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung der gesamten Norm im Sinne einer Ausweitung des Anwendungsbereichs von (bisher) Einstärken-, Mehrstärken- und Gleitsichtgläsern auf (neu) alle Arten von Brillengläsern, einschließlich stellungsspezifischer Einstärkengläser und Brillengläser mit stufenloser Veränderung der fokussierenden Wirkung über einen Teil oder die ganze Fläche ("Wirkungsvariationsgläser" genannt); b) Neufestlegung bzw. Änderung der folgenden Begriffe zwecks Einbindung der vorstehend unter a) genannten neuen Arten von Brillengläsern: "Wirkungsvariationsglas", "Gleitsichtglas", "Nahglas", "stellungsspezifisches Einstärkenglas", "Wirkungsänderung", "primärer Bezugspunkt", "sekundärer Bezugspunkt" und "Referenzwirkung"; c) Aufnahme von Anforderungen an und Prüfverfahren für polarisierende Brillengläser; d) Neufassung der Anforderungen an die prismatische Differenz und ihre Überprüfung; e) Niederlegung der Verfahren als Verfahren für die Überprüfung der Brillengläser bezogen auf die betreffende Bestellung bzw. Verordnung, nicht für deren Messung; f) Ergänzung eines informativen Anhangs (Anhang C), der ein Alternativverfahren für die Bestimmung der prismatischen Differenz bereithält; g) redaktionelle Fortschreibungen einschließlich Aktualisierung der normativen Verweisungen.