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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In den Staaten der Europäischen Union gelten seit April 2004 Verordnungen über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und deren Rückverfolgbarkeit (VO (EG) Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003). In ihnen sind unter anderem Kriterien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) festgelegt. Danach müssen aus GVO hergestellte Lebensmittel zugelassen und gekennzeichnet werden. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Lebensmittel, die zufällig oder technisch unvermeidbare Spuren von nicht mehr als 0,9 % GVO-Material enthalten. Zur Kontrolle der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ist die Verfügbarkeit validierter Nachweisverfahren, die den in den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO EG Nr. 1981/2006) festgelegten Zulassungskriterien und Leistungsanforderungen entsprechen, unerlässlich. Diese Internationale Norm legt allgemeine Leitlinien und Leistungskriterien für Verfahren zum Nachweis und/oder zur quantitativen Bestimmung von spezifischem, aus gentechnisch verändertem pflanzlichem Material stammenden Proteinen in einer spezifischen Matrix fest. Diese allgemeinen Leitlinien gelten für vorhandene auf Antikörpern basierenden Verfahren. Auch andere Verfahren als die im Anhang A oder Anhang B aufgeführten können Proteine nachweisen. Die in dieser Norm umrissenen Kriterien werden allgemein angewendet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 21572 Berichtigung 1:2005-09 , DIN EN ISO 21572:2004-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 21572:2020-02 .
Gegenüber DIN EN ISO 21572:2004-06 und DIN EN ISO 21572 Berichtigung 1:2005-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Verweisung auf die prEN ISO 21568 wurde entfernt. b) im Unterschied zur Vorgängerausgabe von 2002 enthält diese Neuausgabe neben dem damals bereits in Anhang A vorhandenen ELISA-Verfahren jetzt auch ein Teststreifen-Verfahren in einem neuen Anhang B.