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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt eine Reihe an Spezifikationsoperatoren für die Spezifikation von erweiterten Kantenübergangselementen zwischen Geometrieelementen fest. Ein Kantenübergangselement ist ein integrales Element, über das zwei angrenzende integrale Geometrieelemente verbunden sind. Das erweiterte Kantenübergangselement beinhaltet Teile der angrenzenden Geometrieelemente. Alle diese Spezifikationen gelten für alle Geraden in einer definierten Richtung in dem erweiterten Kantenübergangselement. Dieses Dokument definiert zudem die Spezifikations-Modifikationssymbole und die Zeichnungsangaben für solche Übergangsspezifikationen. Die Proportionen und Maße der zu verwendenden graphischen Symbole sind ebenfalls angegeben. Die in diesem Dokument definierten Spezifikationen sind für relativ einfache Kantenübergangsfunktionen geeignet, zum Beispiel zum Sicherstellen der Montage ohne Störung. Für komplexere Funktionen bietet die geometrische Tolerierung präzisere Werkzeuge. Dieses Dokument beschränkt sich bewusst nur auf Kantenübergangselemente zwischen zwei Ebenen und zwischen einem Zylinder und einer zu ihm nominell senkrechten Ebene. Dieses Dokument (EN ISO 21204:2020) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 213 "Dimensional and geometrical product specifications and verification" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 290 "Geometrische Produktspezifikationen und -Prüfung" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 152-03-02 AA "CEN/ISO Geometrische Produktspezifikation und -Prüfung" im DIN-Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG).
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN ISO 21204:2020-09 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN ISO 21204:2020-09 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) in 3.8 wurde die Übersetzung der Definition angepasst; b) Bild 32 a) wurde durch das korrekte Bild ersetzt; c) in 8.8 wurde im zweiten Satz die Übersetzung angepasst; d) in 9.3 wurde im zweiten Satz "ein durch CAD definiertes Mindest-Materialgrenzprofil" ersetzt durch "eine durch CAD definierte Minimum-Materialgrenze"; e) in 9.5 wurde im ersten Satz "Materialprofiluntergrenze" geändert in "Minimum-Materialgrenze"; f) in der Legende zu Bild A.1 wurde "Schnittbereich der Halbierungslinie und des realen Werkstücks/nicht-idealen Oberflächenmodells" ersetzt durch "Schnittbereich der Halbierungslinie und des realen Werkstücks/Hautmodells". g) redaktionelle Korrekturen.