Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Diese Norm beschreibt die Mindestanforderungen an Betrieb, Leistung und Sicherheit von Computersystemen für die Erkennung von Ertrinkungsunfällen in Schwimmbädern und entsprechende Prüfverfahren. Diese Norm gilt nicht für Systeme, die in privat genutzten Schwimmbädern eingesetzt werden, und Becken mit einer Oberfläche von weniger als 150 m2. Derzeit verfügbare epidemiologische Daten zeigen, dass Fälle von Ertrinken (nach der WHO: ein Vorgang, bei dem die Atmung durch Eintauchen/Untertauchen in Flüssigkeit beeinträchtigt wird) in öffentlichen kostenpflichtigen Schwimmbädern trotz der Anwesenheit von Rettungsschwimmern weiterhin auftreten. Die Gesamtheit bestimmter Studien ist ein Beleg dafür, dass sich Rettungsschwimmer bei der Beaufsichtigung von Badegästen aus verschiedenen Gründen (physiologisch, kognitiv, organisatorisch, Bauweise des Schwimmbads und so weiter) mit Schwierigkeiten konfrontiert sehen, da sie wissen, dass ein potentielles Risiko hinsichtlich des Auftretens eines Ertrinkungsunfalls besteht. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-05-01 AA "Schwimmbadanlagen und -geräte" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Dieses Dokument ersetzt DIN 79002:2015-02 .
Gegenüber DIN 79002:2015-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norminhalte zu Erkennungs- und Alarmierungssystemen basierend auf der Erfassung menschlicher Körper oder Körperpartien, die sich nahezu bewegungslos am Beckenboden befinden, wurden in das internationale Normenwerk überführt; b) Anwendungsbereich wurde geändert, indem die Norm nicht für Becken mit einer Oberfläche kleiner als 150 m2 gilt; c) Abschnitt "Begriffe" wurde geändert; d) Anforderung an die IP-Schutzklassen wurde aufgenommen; e) Zeit, in der das System einen Alarm auslösen muss, wurde auf max. 15 s reduziert; f) Anforderungen an das Informationsmanagement (d. h. Weitergabe, Inhalt und Dokumentation) wurden geändert; g) Anhang A "Typisches Rettungsszenario" wurde ergänzt.