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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen an Erkennungs- und Alarmierungssysteme für Unterwassernotfälle in Schwimmbädern nach DIN EN 15288 fest (Schwimmbadtyp 1, 2 und 3). Diese Norm gilt nicht für privat genutzte Schwimmbäder. Erkennungs- und Alarmierungssysteme sind Systeme zur automatischen Wahrnehmung von Unterwassernotfällen sowie Weitergabe notfallbezogener Informationen. Als ein Unterwassernotfall wird ein Ereignis gesehen, das eine Rettungsmaßnahme auslöst. Der Markt für Erkennungs- und Alarmierungssysteme für Unterwassernotfälle in Schwimmbädern entwickelt sich ständig. Es ist nicht möglich, allumfassende sicherheitstechnische Anforderungen - wie sie die Norm fordert - unter Einschluss von Massen und Ausführungsanforderungen zu schaffen, ohne die Gestaltungsmöglichkeiten einzuengen und innovative und neue, jedoch sichere Produkte zu verhindern. Erkennungs- und Alarmierungssysteme sind dafür vorgesehen, das Aufsichtspersonal bei der Erkennung von Unterwassernotfällen in Schwimmbädern zu unterstützen. Durch die in dieser Norm genannten Systeme können nicht alle Wassernotfallsituationen sicher erkannt werden (zum Beispiel auf der oder unterhalb der Wasseroberfläche treibende Personen). Für diese Norm ist das DIN-Gremium NA 112-05-01 AA "Schwimmbadanlagen und -geräte" zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 79002:2018-03 , DIN EN ISO 20380:2018-03 .