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In diesem Teil von ISO 19901 werden Anforderungen an Bemessung, Fertigung, Installation, Modifikation und Management der baulichen Integrität für Aufbauten auf Erdöl- und Erdgasplattformen festgelegt. Dieser Teil ergänzt die Normen ISO 19902, ISO 19903, ISO 19904-1, ISO 19905-1 und ISO 19906, in denen Anforderungen an verschiedene Formen von Tragkonstruktionen angegeben sind. Die Anforderungen in diesem Teil von ISO 19901 betreffen Modifikationen, und die Instandhaltung bezieht sich nur auf diejenigen Aspekte, die von direkter Relevanz für die bauliche Integrität der Aufbauten sind. Die Einwirkungen auf Aufbauten (und auf deren tragende Bauteile) sind aus diesem Teil von ISO 19901 zu entnehmen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung anderer Internationaler Normen der Reihe ISO 19901. Die Widerstände der tragenden Teile der Aufbauten können, wie in diesem Teil von ISO 19901 festgelegt, durch die Anwendung internationaler oder nationaler Baugesetze bestimmt werden. Für Teile der Aufbauten, die zur Primärstruktur des gesamten Plattformsystems gehören, werden die in diesem Teil von ISO 19901 festgelegten Anforderungen durch die jeweils zutreffenden Anforderungen in ISO 19902, ISO 19903, ISO 19904-1, ISO 19905-1 und ISO 19906 ergänzt. Der vorliegende Teil von ISO 19901 gilt für Aufbauten auf Offshore-Bauwerken, die in der Erdöl- und Erdgasindustrie angewendet werden, für: - Aufbauten auf gegründeten Offshore-Bauwerken; - diskrete bauliche Einheiten, die auf dem Rumpf von schwimmenden und mobilen Offshore-Bauwerken angeordnet sind; - bestimmte Aspekte der Aufbauten von Offshore-Bauwerken für den Arktisbereich. Dieser Teil von ISO 19901 gilt nicht für diejenigen Bauteile der Aufbauten von schwimmenden Plattformen, die zum Gesamtsystem dieser schwimmenden Plattformen gehören; für diese Teile gelten die in ISO 19904-1 angegebenen Festlegungen. Der vorliegende Teil von ISO 19901 gilt lediglich für den Baukörper derjenigen Module schwimmender Plattformen, die keinen Beitrag zur Gesamtintegrität des schwimmenden Bauwerks leisten. Dieser Teil von ISO 19901 gilt nicht für den Baukörper des Rumpfes mobiler Offshore-Einheiten. Dieser Teil von ISO 19901 gilt nicht für diejenigen Bauteile schwimmender Offshore-Bauwerke und mobiler Offshore-Einheiten, die den Vorschriften einer anerkannten Zertifizierungsstelle unterliegen und die insgesamt innerhalb der Klassenvorschriften liegen. Einige im vorliegenden Teil von ISO 19901 behandelte Aspekte sind auch auf die zur Verarbeitung, zum Transport oder zur Lagerung von Kohlenwasserstoffen verwendeten Teile der Rümpfe von schwimmenden Offshore-Bauwerken und mobilen Offshore-Einheiten anwendbar. Im vorliegenden Teil von ISO 19901 werden Anforderungen an beziehungsweise Richtlinien und Informationen für folgende Aspekte der Aufbauten angegeben: - Bemessung, Fertigung, Installation und Modifikation; - Inspektion während des üblichen Betriebs und Management der baulichen Integrität; - Bewertung vorhandener Aufbauten; - Weiterverwendung; - Außerbetriebnahme, Demontage und Entsorgung; - Verhinderung, Kontrolle und Bewertung von Bränden, Explosionen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen. Dieser Teil von ISO 19901 gilt für folgende tragende Bauteile: - primäre und sekundäre Decksaufbauten, Modultragrahmen und Module; - Fackelplattformen; - Kransockel und andere Stützeinrichtungen für Krane; - Hubschrauberlandedecks (Heli-Decks); - dauerhaft angebrachte Brücken zwischen separaten Offshore-Bauwerken; - Maste, Türme und Ausleger auf Offshore-Bauwerken. Für Deutschland hat hieran der Arbeitskreis NA 109-00-01-07 AK "Offshore Bauwerke" im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG) mitgearbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 19901-3:2011-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19901-3:2024-04 .
Gegenüber DIN EN ISO 19901-3:2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme des Symbols Sd bezüglich Bemessungswert für die innere Kraft (Lastwirkung) oder das innere Moment in Abschnitt 8.1; b) Änderung der Beschreibung in Tabelle 5 "Minimum off-lead and side-lead angles"; c) Aktualisierung der Werte in Abschnitt 9.18 "Walkways, laydown areas and equipment maintenance"; d) Geänderte Formel in Abschnitt A.7.10.4.2.2 "Strength limit"; e) Geänderte Formel für Baukodex Korrespondenzfaktor in Abschnitt A.8.1 "Use of local building standards"; f) Änderung des Young's modulus in Tabelle B.1 "Basic data" und entsprechende Anpassungen in den Tabellen B.3, B.4, B.5, B.7, B.8 und B. 9; g) Änderung der Werte in Tabelle B.10 "Derivation of building code correspondence factor"; h) Änderung der Werte in Tabelle C.1 "Values of building code correspondence factor".