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Der vorliegende Teil der ISO 19901 legt die Anforderungen an die Auslegung, Herstellung und Installation, an Änderungen und die bauliche Wartung der Topsides-Aufbauten von Erdöl- und Ergasproduktionsplattformen fest. Er ergänzt ISO 19902, ISO 19903, ISO 19904-1, ISO 19905-1 und ISO 19906, in denen Anforderungen an verschiedene Formen von Tragkonstruktionen festgelegt sind. Die Anforderungen in diesem Teil der ISO 19901 in Bezug auf Änderungen und Wartung betreffen nur jene Gesichtspunkte, die für die bauliche Integrität von Topsides-Aufbauten unmittelbar relevant sind. Die Einwirkungen auf (die tragenden Bauteile der) Topsides-Aufbauten sind von diesem Teil der ISO 19901 abgeleitet, gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Internationalen Normen in der Normenreihe ISO 19901. Die Widerstände der tragenden Bauteile von Topsides-Aufbauten können unter Anwendung von internationalen oder nationalen Bauordnungen, die in diesem Teil der ISO 19901 angegeben sind, bestimmt werden. Wenn irgendein Teil der Topsides-Aufbauten ein elementares tragendes Bauteil des gesamten Tragsystems der Plattform bildet, sind die Anforderungen in diesem Teil der ISO 19901 mit zutreffenden Anforderungen in ISO 19902, ISO 19903, ISO 19904-1, ISO 19905-1 und ISO 19906 ergänzt. Dieser Teil der ISO 19901 gilt für die folgenden Topsides-Aufbauten von Offshore-Anlagen für die Erdöl- und Erdgasindustrie: die Topsides-Aufbauten von gegründeten Offshore-Anlagen; diskrete Baueinheiten, die auf den Rumpfkonstruktionen von schwimmenden Offshore-Anlagen und mobilen Offshore-Einheiten angebracht sind; bestimmte Aspekte der Topsides-Aufbauten von Anlagen für den Arktis-Bereich. Dieser Teil der ISO 19901 gilt nicht für diejenigen Teile der Aufbauten von schwimmenden Anlagen, die einen Teil des gesamten Tragsystems der schwimmenden Anlage bilden; für diese Teile gelten die Festlegungen der ISO 19904-1. Dieser Teil der ISO 19901 gilt nur für die Konstruktion von Modulen auf einer schwimmenden Anlage, die nicht zur gesamten Integrität des schwimmenden Tragwerks beiträgt. Dieser Teil der ISO 19901 ist nicht auf die Rumpfkonstruktionen von mobilen Offshore-Einheiten anwendbar. Dieser Teil der ISO 19901 gilt nicht für diejenigen Teile von schwimmenden Offshore-Anlagen und mobilen Offshore-Einheiten, die den Vorschriften einer anerkannten Zertifizierungsstelle unterliegen und ausschließlich innerhalb der Klassifzierungsregeln liegen. Einige Gesichtspunkte in diesem Teil der ISO 19901 gelten auch für jene Teile der Rümpfe von schwimmenden Offshore-Anlagen und mobilen Offshore-Einheiten, die der Verarbeitung, Förderung oder Lagerung von Kohlenwasserstoffen dienen. Dieser Teil der ISO 19901 enthält Anforderungen an sowie Leitlinien und Informationen in Bezug auf die folgenden Aspekte von Topsides-Aufbauten: Auslegung, Herstellung, Installation und Änderungen; Betriebsinspektion und bauliche Wartung; Beurteilung bestehender Topsides-Aufbauten; Wiederverwendung; Außerbetriebnahme, Demontage und Entsorgung; Schutzmaßnahmen, Kontrolle und Beurteilung von Bränden, Explosionen und anderen Unfallereignissen. Dieser Teil der ISO 19901 gilt unter anderem für folgende Bauteile: primäre und sekundäre Konstruktionselemente in Decks, Modul-Tragkonstruktionen und Modulen; Fackelkonstruktionen; Kransockel und andere Kran-Tragvorrichtungen; Hubschrauber-Landedecks (Helidecks); dauerhafte Brücken zwischen getrennten Offshore-Anlagen; Maste, Türme und Ausleger auf Offshore-Anlagen. Für Deutschland hat hieran der Arbeitsausschuss NA 109-00-01 AA "Materialien, Ausrüstungen und Offshore-Bauwerke für die Erdöl-, petrochemische und Erdgasindustrie - Spiegelausschuss zu CEN/TC 12 und ISO/TC 67" im Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG) des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. mitgearbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19901-3:2015-04 .