Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Teil von ISO 19232 legt die Mindestbildgütezahlen fest, um eine gleichmäßige Qualität der Durchstrahlungsprüfung sicherzustellen. Dieser Teil ist anwendbar für die zwei Arten von Bildgüteprüfkörpern, wie in ISO 19232-1 für Draht-BPK und in ISO 19232-2 für Stufe/Loch-BPK beschrieben, und für die zwei in ISO 5579 beschriebenen Techniken. Für die beiden Klassen der in ISO 5579 beschriebenen Techniken und für Eisenwerkstoffe werden Werte festgelegt.
Dieses Dokument (EN ISO 19232-3:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 138 "Zerstörungsfreie Prüfung", dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 135 "Non-destructive testing" erarbeitet.
Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-22 AA "Durchstrahlungsprüfung und Strahlenschutz" des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) im DIN.
DIN EN ISO 19232 "Zerstörungsfreie Prüfung - Bildgüte von Durchstrahlungsaufnahmen" besteht aus:
- Teil 1: Ermittlung der Bildgütezahl mit Draht-Typ-Bildgüteprüfkörper
- Teil 2: Ermittlung der Bildgütezahl mit Stufe/Loch-Typ-Bildgüteprüfkörper
- Teil 3: Bildgüteklassen für Eisenwerkstoffe
- Teil 4: Experimentelle Ermittlung von Bildgütezahlen und Bildgütetabellen
- Teil 5: Bestimmung der Bildunschärfezahl mit Doppeldraht-Typ-Bildgüteprüfkörpern
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 19232-3:2013-12 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN ISO 19232-3:2013-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 462-3:1996 11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Inhalt der DIN EN 462-3:1996 11 wurde vollständig und fachlich nahezu unverändert übernommen; b) der Text wurde geringfügig redaktionell überarbeitet. Gegenüber DIN EN ISO 19232-3:2013-12 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in Abschnitt 5 den 3. Absatz gelöscht; b) in Abschnitt 7 die Bezeichnung für Ir-192 korrigiert.