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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument stellt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen zur Verfügung für stationäre und verschiebbare Tischkreissägemaschinen (mit oder ohne Schiebetisch und/oder abnehmbarem Vorschubapparat), die (in den USA) auch als "table saws" bekannt sind, nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet, die gestaltet sind zum Schneiden von Holz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz. Es behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauchs. Ferner werden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Es gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehreren der folgenden Einrichtungen oder Arbeitsaggregate, deren Gefährdungen behandelt wurden, ausgestattet sind: - Einrichtung zum Anheben und Absenken des Hauptsägeblatts und des Ritzsägeblatts durch den Tisch; - Einrichtung zum Schrägstellen des Hauptsägeblatts und des Ritzsägeblatts für Winkelschnitte; - Einrichtung zum Ritzsägen; - Einrichtung zum Nuten mit Fräswerkzeug mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm in einem Durchgang; - abnehmbarer Vorschubapparat; - zusätzlicher handbetätigter Schiebetisch; - kraftbetätigte Werkstückspanneinrichtung. Tischkreissägemaschinen werden zum Besäumen, Querschneiden, für Formatschnitte und zum Nuten verwendet. Dieses Dokument gilt nicht für: - transportable/verschiebbare Maschinen für die bestimmungsgemäße Verwendung im Freien auf Baustellen; - handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich aller Anpassungen, die den Einsatz in einer anderen Betriebsart ermöglichen, zum Beispiel Tischmontage; - Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind; - Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Internationale Norm hergestellt wurden; - transportable Maschinen mit einem größten Sägeblattdurchmesser
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-19:2014-03 .
Gegenüber DIN EN 1870-19:2014-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde vollständig neu als ergänzender Folgeteil zur DIN EN ISO 19085-1 konzipiert; b) Baustellenkreissägemaschinen wurden aus dem Anwendungsbereich entfernt (Baustellenkreissägemaschinen werden gesondert in DIN EN ISO 19085-10 behandelt); c) die Norm wurde aktualisiert und dem Stand der Technik angepasst; d) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über die Erweiterung des Anwendungsbereichs für verschiebbare Maschinen innerhalb des Geltungsbereichs der Maschinenrichtlinie.