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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument stellt die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen zur Verfügung für stationäre Schleifmaschinen zum Kalibrieren und Schleifen, mit integriertem Vorschub und einem oder mehreren oberhalb und/oder unterhalb der Werkstückebene angeordneten Bandschleifaggregaten, mit manueller oder automatischer Beschickung und/oder Entnahme [des Werkstücks], nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet. Es behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorhergesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauchs. Ferner werden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Es gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehrerer der folgenden Einrichtung(en)/zusätzlichen Arbeitsaggregate, deren Gefährdungen behandelt wurden, ausgerüstet sind: - Querschleifaggregat; - Bürstaggregat zum Reinigen; - Bürstrollenaggregat zum Satinieren; - Scheibenbürstaggregat; - Bürstrollenaggregat zum Texturieren; - Bürstbandaggregat zum Texturieren; - Messerwellenaggregat; - Bandsägeaggregat zum Texturieren; - Stachelwalzenaggregat; - Ionisierungsstäbe; - direkt von der Maschine gesteuerte Transporteinrichtungen; - zusätzliche Vakuum-Werkstückspanneinrichtung. Die Maschinen sind gestaltet zum Kalibrieren und/oder Schleifen von Werkstücken, die plattenförmig oder balkenförmig sind und die aus Folgendem bestehen: a) Massivholz; b) Werkstoffen mit gleichartigen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2017, 3.2); c) Gipskartonplatten, gipsgebundene Faserplatten; d) Verbundwerkstoffen mit einem Kern bestehend zum Beispiel aus Polyurethan oder mineralischem Werkstoff; e) Verbundplatten, die aus den vorstehend genannten Werkstoffen hergestellt sind; f) allen vorstehend genannten Werkstoffen, auch wenn sie bereits lackiert sind. Dieses Dokument behandelt nicht Gefährdungen in Bezug auf: - spezifische Einrichtungen, die vorstehend nicht aufgeführt sind; - den Zugriff durch die Einschub- und Ausschuböffnung von Maschinen mit einer Werkstück-Nutzhöhe größer als 550 mm; - Systeme zum automatischen Beschicken und/oder Entnehmen des Werkstücks von einer einzelnen Maschine; - das Verbinden der Maschine mit irgendeiner anderen Maschine. Es gilt nicht für Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind und für Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung hergestellt wurden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bandschleifmaschinen zum Kalibrieren und Schleifen von geraden Werkstücken sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.