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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument stellt technische Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen für numerisch gesteuerte (NC-) Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen (wie in 3.1 definiert), nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet, zur Verfügung. Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorhergesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauchs. Ferner wurden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehrerer der folgenden Einrichtungen/zusätzlichen Arbeitsaggregaten, deren Gefährdungen behandelt wurden, ausgerüstet sind: - zusätzliche Ausrüstung zum Sägen, Schleifen, Anleimen von Kanten oder Montageaggregate und Dübeleinheiten; - feststehende oder bewegliche Werkstückauflage; - Werkstückspannung durch Mechanik, Pneumatik, Hydraulik oder Vakuum; - automatische Werkzeugwechseleinrichtungen. Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind gestaltet zur Bearbeitung von Werkstücken bestehend aus - Massivholz, - Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2017, 3.2), - Gipskartonplatten, gipsgebundene Faserplatten, - Verbundwerkstoffen mit einem Kern bestehend aus Polyurethan oder mineralischem Werkstoff mit Leichtmetallbeschichtung, - Polymer-Matrix-Verbundwerkstoffen und verstärkten Thermoplast-/Duroplast-/Elastomer-Werkstoffen, und - Verbundplatten aus den vorstehend genannten Werkstoffen. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen in Bezug auf - an der Maschine angebrachte Ausrüstung zum Anleimen von Kanten - die Verwendung von Schleifscheiben, - das Herausschleudern von Fräs- und/oder Sägewerkzeugen durch Öffnungen, die durch Vorhänge geschützt sind, an Maschinen, bei denen der Abstand zwischen der Werkstückauflage und der unteren Kante der Teilkapselung 600 mm übersteigt, - das Herausschleudern aufgrund des Bruchs von Fräswerkzeugen mit einem Flugkreisdurchmesser von 16 mm oder mehr und Sägewerkzeugen, die nicht EN 847-1:2013 und EN 847-2:2013 entsprechen, - die Verwendung einer Kombination einer einzelnen Maschine mit anderen Maschinen (als Teil einer Linie), - die Notwendigkeit, auf Grund seiner großen Abmessungen auf oder in den Maschinenkörper zu steigen, zum Beispiel um Spannelemente an Maschinen zur Bearbeitung von Holzwänden einzustellen, und - integrierte Systeme zur Beschicken/Entnehmen von Werkstücken (zum Beispiel Roboter). Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub, Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiver Atmosphäre vorgesehen sind oder für Maschinen, die vor seinem Ausgabedatum hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 39 Machine Tools, Unterkomitee 4 "Woodworking machines" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN ISO 19085-3:2017. Gegenüber DIN EN 848-3:2013 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen. - Die Norm wurde vollständig überarbeitet und als Folgeteil zur Internationalen Norm ISO 19085-1:2017-07 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen" neu strukturiert. - Im Abschnitt 6.6 wurden die Anforderungen im Hinblick auf die Zugänglichkeit der Maschine zum Werkstückwechsel parallel zur Bearbeitung flexibilisiert, zum Beispiel durch Lichtschranken, bei deren Unterbrechung die maximale Vorschubgeschwindigkeit des Maschinenkopfes auf unter 25 m/min reduziert und der weitere Schutz der Bedienperson gegen Stoßen durch ausreichend groß dimensionierte Schaltpuffer (Bumper) sichergestellt wird. Ferner werden Lösungen für Maschinen für größere Werkstücke (bis zu 600 mm Höhe statt bisher 400 mm) zur Verfügung gestellt, wobei größere Sicherheitsabstände zu den rotierenden Werkzeugen innerhalb des Maschinenkopfes einzuhalten sind. - Im Anhang F wurde der Beschusstest angepasst, um die systembedingt längeren Lamellenvorhänge in den Öffnungen, die zum Schutz gegen Wegschleudern von Werkzeug- oder Werkstückteilen dienen, abzubilden. - Aufnahme des neuen Anhangs H mit Angaben über die zulässigen Kräfte auf die Bedienperson bei Stoß-, Scher- und Quetschgefährdungen; dieser Anhang beschreibt außerdem, wie diese Kräfte zu ermitteln sind. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-60-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von numerisch gesteuerten (NC-) Bohr- und Fräsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 848-3 Berichtigung 1:2015-04 , DIN EN 848-3:2013-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-3:2022-07 .
Gegenüber DIN EN 848-3:2013-01 und DIN EN 848-3 Berichtigung 1:2015-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Norm wurde vollständig überarbeitet und als Folgeteil zur Internationalen Norm ISO 19085-1:2017 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen" neu strukturiert; b) im Abschnitt 6.6 wurden die Anforderungen im Hinblick auf die Zugänglichkeit der Maschine zum Werkstückwechsel parallel zur Bearbeitung flexibilisiert, z. B. durch Lichtschranken, bei deren Unterbrechung die maximale Vorschubgeschwindigkeit des Maschinenkopfes auf unter 25 m/min reduziert und der weitere Schutz der Bedienperson gegen Stoßen durch ausreichend groß dimensionierte Schaltpuffer (Bumper) sichergestellt wird. Ferner werden Lösungen für Maschinen für größere Werkstücke (bis zu 600 mm Höhe statt bisher 400 mm) zur Verfügung gestellt, wobei größere Sicherheitsabstände zu den rotierenden Werkzeugen innerhalb des Maschinenkopfes einzuhalten sind; c) im Anhang F wurde der Beschusstest angepasst, um die systembedingt längeren Lamellenvorhänge in den Öffnungen, die zum Schutz gegen Wegschleudern von Werkzeug- oder Werkstückteilen dienen, abzubilden; d) Aufnahme des neuen Anhangs H mit Angaben über die zulässigen Kräfte auf die Bedienperson bei Stoß-, Scher- und Quetschgefährdungen; dieser Anhang beschreibt außerdem, wie diese Kräfte zu ermitteln sind.