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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten, verwendet werden. Maschinen, die zur Bearbeitung von Holzwerkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden. Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die ausgerüstet sind mit: * zusätzlicher Ausrüstung zum Sägen, Schleifen, Anleimen von Kanten oder Montage- und Dübeleinheiten; * feststehender oder beweglicher Werkstückauflage; * mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder Vakuumspannung des Werkstücks; * automatischen Werkzeugwechseleinrichtungen. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen, die durch die Ausrüstung von NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen mit Kantenanleimaggregaten entstehen. Dieses Dokument gilt nur für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung mit Fräswerkzeugen mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser von weniger als 16 mm oder Fräswerkzeuge oder Sägeblätter, die der EN 847-1:2005+A1:2007 und EN 847-2:2001 entsprechen, sowie Bohrwerkzeugen und Schleifkörpern konstruiert sind. Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung von Schleifscheiben konstruiert sind. Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub.
Einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub sind in EN 848-2:2007+A1:2009 behandelt. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen durch Wegschleudern durch Öffnungen an Maschinen, bei denen der Abstand zwischen Werkstückauflage und der unteren Kante der Teilkapselung 400 mm übersteigt. Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 848-3:2012.
Gegenüber der DIN EN 848-3 :2010-04 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 1 Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Maschinen zur Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz und Maschinen mit Montage- und Dübeleinheiten; b) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; c) im Abschnitt 5.2, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; d) Entfernen der Abschnitte 5.2.1.2.1, Sicherheitstechnisch bewährte Bauteile und 5.2.1.3, Einsatz elektronischer Bausteile; e) im Abschnitt 5.2.2, Anordnung von Stellteilen, wird der Einsatz drahtloser Fernbedienungen zugelassen; f) neuer Abschnitt 5.2.2.2 mit Anforderungen an bewegliche Schaltpulte; g) vollständige Überarbeitung der Abschnitte 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen, 5.2.5, Not-Halt, 5.2.6, Betriebshalt und 5.2.8, Drehzahlsteuerungssystem; h) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsung der Werkzeugspindel(n), und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang D; i) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.7, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile und Einrichtungen zur Minimierung der Auswirkung des Wegschleuderns; j) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; k) Entfernen des informativen Anhangs A, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; l) neuer normativer Anhang E, Vorhänge an NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen - Verfahren für Verschleißprüfung; m) Entfernen des normativen Anhangs F, Verwendung von elektronischen Bauteilen; n) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; o) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; p) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 848-3:2010-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-3:2018-04 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 848-3 Berichtigung 1:2015-04 .
Gegenüber DIN EN 848-3:2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 1 Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Maschinen zur Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz und Maschinen mit Montage- und Dübeleinheiten; b) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; c) im Abschnitt 5.2, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; d) Entfernen der Abschnitte 5.2.1.2.1, Sicherheitstechnisch bewährte Bauteile und 5.2.1.3, Einsatz elektronischer Bausteile; e) im Abschnitt 5.2.2, Anordnung von Stellteilen, wird der Einsatz drahtloser Fernbedienungen zugelassen; f) neuer Abschnitt 5.2.2.2 mit Anforderungen an bewegliche Schaltpulte; g) vollständige Überarbeitung der Abschnitte 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen, 5.2.5, Not-Halt, 5.2.6, Betriebshalt und 5.2.8, Drehzahlsteuerungssystem; h) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsung der Werkzeugspindel(n), und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang D; i) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.7, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile und Einrichtungen zur Minimierung der Auswirkung des Wegschleuderns; j) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; k) Entfernen des informativen Anhangs A, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; l) neuer normativer Anhang E, Vorhänge an NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen - Verfahren für Verschleißprüfung; m) Entfernen des normativen Anhangs F, Verwendung von elektronischen Bauteilen; n) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; o) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; p) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.