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Norm [AKTUELL]

DIN EN ISO 19085-17:2021-12

Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 17: Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub (ISO 19085-17:2021); Deutsche Fassung EN ISO 19085-17:2021

Englischer Titel
Woodworking machines - Safety - Part 17: Edge banding machines fed by chains (ISO 19085-17:2021); German version EN ISO 19085-17:2021
Ausgabedatum
2021-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
71

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Ausgabedatum
2021-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
71
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3250761

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument stellt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für Kantenanleimmaschinen mit Ketten- oder Bandvorschub mit Handbeschickung und Handentnahme und einer Werkstückhöhe von nicht mehr als 100 mm, die für den kontinuierlichen Einsatz in der Produktion geeignet sind, nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet, zur Verfügung. Es behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden; vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung wurde ebenfalls berücksichtigt. Ferner werden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Die Maschinen sind konzipiert, um in einem Durchgang eine Seite (einseitige Maschine) oder beide Seiten (doppelseitige Maschine) von Platten aus - Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2021, 3.2), auch solchen mit einem Kernblech aus Aluminium-Leichtmetall; - Gipskarton zu bearbeiten. Das von der Maschine aufgebrachte Kantenmaterial kann aus - Papier; - Melamin; - Kunststoff; - Verbundwerkstoffen; - Aluminium; - Leichtmetall; - Furnier; - Massivholz sein. Es gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehreren der folgenden Vorrichtungen / Arbeitseinheiten ausgestattet sind, deren Gefährdungen behandelt wurden: - Heißluft-Kantenverleimeinheit; - Laser-Kantenverleimeinheit; - Infrarot-Kantenverleimeinheit; - dynamische Bearbeitungseinheit; - Bandschleifeinheit; - Fräseinheit, die bei einseitigen Maschinen werkstückseitig außerhalb der integrierten Kapselung installiert ist; - Fräseinheit, die bei doppelseitigen Maschinen außerhalb der integrierten Kapselung zwischen den Maschinenhälften installiert ist; - zusätzliche feststehende oder bewegliche Werkstückabstützung entlang des Vorschubs; - zusätzliche Werkstückabstützung am Einlauf; - zusätzliche Werkstückabstützung am Auslauf; - Zuführvorrichtung zur Querbeschickung von Platten in einseitigen Maschinen; - Werkstückzwischenabstützung in doppelseitigen Maschinen; - automatische Plattenrückführeinrichtung in einseitigen Maschinen; - automatischer Werkzeugwechsler; - Schnellwechselsystem für Werkzeuge; - automatische Mehrfach-Kantenzuführeinrichtung; - Werkstückerhitzer. Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen im Zusammenhang mit: a) Systemen zum Be- und Entladen des Werkstücks auf eine einzige Maschine mit Ausnahme der automatischen Plattenrückführeinrichtung und der Werkstückabstützung am Ein- und Auslauf (zum Beispiel Roboter); b) der Kombination einer einzelnen Maschine, die mit anderen Maschinen (als Teil einer Linie) verwendet wird; c) Werkstücktrenneinheit, die außerhalb der integrierten Kapselung installiert ist und/oder dessen Werkzeuge aus der Teilkapselung herausragen; d) Plasma-Kantenverleimeinheit. Es gilt nicht für Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind oder vor dem Datum seiner Veröffentlichung hergestellt wurden. Änderungen: Gegenüber DIN EN ISO 1821:2015-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde vollständig überarbeitet und als Folgeteil zur ISO 19085-1 neu strukturiert; b) die Norm wurde dem Stand der Technik angepasst; c) der Anwendungsbereich wurde um zusätzliche Vorrichtungen/Arbeitseinheiten wie Heißluft-Kantenverleimeinheit, Laser-Kantenverleimeinheit, Fräseinheiten, die außerhalb der integrierten Kapselung installiert sind, zusätzliche Werkstückabstützungen sowie Zuführvorrichtung zur Querbeschickung erweitert; d) der Abschnitt 7.2 zur Kennzeichnung wurde neu gefasst und im Anhang F eine vollständige Geräuschmessnorm aufgenommen. Dieses Dokument (EN ISO 19085-17:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 39 "Machine Tools" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Holzbearbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
79.120.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3250761
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 18217:2015-12 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 18217:2015-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde vollständig überarbeitet und als Folgeteil zur ISO 19085-1 neu strukturiert; b) die Norm wurde an den Stand der Technik angepasst; c) der Anwendungsbereich wurde um zusätzliche Vorrichtungen/Arbeitseinheiten wie Heißluft-Kantenverleimeinheit, Laser-Kantenverleimeinheit, Fräseinheiten, die außerhalb der integrierten Kapselung installiert sind, zusätzliche Werkstückabstützungen sowie Zuführvorrichtung zur Querbeschickung erweitert; d) 7.2 zur Kennzeichnung wurde neu gefasst und im Anhang F eine vollständige Geräuschmessnorm aufgenommen.

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