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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Internationale Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Internationale Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub mit Handbeschickung und Handentnahme und einer möglichen Werkstückhöhe von nicht mehr als 100 mm zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung verwendet werden. Das Werkstück wird mittels mechanischem Vorschub durch die Bearbeitungsstationen gefördert. Kettenbänder schließen auch "Vorschubbänder" ein. Im Zusammenhang mit diesem Dokument werden Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet. Die Maschine ist konstruiert, um in einem Durchgang eine Seite (einseitige Maschine) oder beide Seiten (doppelseitige Maschine) von Holzwerkstoffplatten mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz sowie Gipskartonplatten zu bearbeiten. Das von der Maschine aufgebrachte Kantenmaterial kann aus Papier, Melamin, Kunststoff oder Verbundwerkstoffen, Aluminium oder Leichtmetall, Furnier oder Massivholz sein. Diese Internationale Norm schließt auch Maschinen ein, die wie folgt ausgerüstet sind mit: - Zusatzeinrichtungen, die für Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub wesentlich sind (siehe 3.1); - Bandschleifaggregaten; - feststehenden oder beweglichen Werkstückauflagen; - automatischem Werkzeugwechsel; - einer Einrichtung zur Werkstückrückführung. Diese Internationale Norm enthält auch Informationen, die der Hersteller für den Betreiber vorsehen muss. Diese Internationale Norm behandelt keine Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Folgenden: a) Systeme zur Be- und Entladung des Werkstücks an einer einzelnen Maschine ausgenommen Einrichtungen zur Werkstückrückführung; b) Einzelmaschinen, die in Kombination mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie) verwendet werden; c) drahtlos betriebene Befehlseinrichtungen (Fernsteuerungen); d) Zusatzeinrichtungen zum Nuten und zum Sägen mit Kreissägeblättern, die außerhalb der Teilkapselung angebracht sind und/oder deren Werkzeuge aus der Teilkapselung herausragen; e) Plasmaeinheiten, Leistungslasereinheiten und Heißluft-Strahlaggregaten. Diese Internationale Norm gilt für Maschinen, die nach dem Datum der Ausgabe dieser Internationalen Norm hergestellt werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 39/SC 4 "Woodworking machines" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN ISO 18217:2015.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1218-4:2009-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-17:2021-12 .
Gegenüber DIN EN 1218-4:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2, Normative Verweisungen. Es wurden die Bezüge auf die aktuelle Ausgabe der jeweiligen Norm aktualisiert und bei EN-Normen, für die äquivalente Internationale (ISO- bzw. IEC-Normen) vorliegen, wurden die europäischen Normen durch Internationale Normen ersetzt; b) Abschnitt 3, Begriffe und Definitionen. Es, wurden Definitionen zur funktionalen Sicherheit ergänzt; c) Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen. Es wurden die Anforderungen an die funktionale Sicherheit der Maschine an das Konzept der Performance Level in ISO 13849-1 angepasst. Demzufolge entfallen Anforderungen hinsichtlich der konkreten Ausführung der Schaltungstechnik. Die Anforderungen an das Ingangsetzen, den Wiederanlauf, das Stillsetzen, den Betriebshalt, den Not-Halt, die Betriebsartenwahl und die Drehzahlüberwachung wurden grundlegend überarbeitet; d) Aufnahme des neuen Abschnitts 5.2.10, Teleservice, mit Anforderungen hinsichtlich des sicheren Betriebs der Maschine bei Eingriffen in die Maschinen aus der Ferne; e) Abschnitt 5.3.3.6, Werkzeugbefestigung. Konkretisierung der Anforderungen an hydraulische Werkzugspannsysteme; f) Abschnitt 5.3.4, Bremsen. Grundlegende Überarbeitung der Anforderungen an das Bremssystem der Maschine und Auslagerung der Bremsenprüfung in den normativen Anhang A; g) Abschnitt 5.3.6, Werkstück-Auflagen und Werkstück-Führungen. Grundlegende Überarbeitung der Anforderungen an Werkstück-Auflagen und Werkstück-Führungen; h) Abschnitt 5.3.7.5, Technische Schutzmaßnahmen für die Bewegung der Maschinenhälften bei doppelseitigen Maschinen. Grundlegende Überarbeitung der Anforderungen gegen Gefährdungen durch sich bewegende Maschinenhälften; i) Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub. Zusätzliche Anforderungen an die Gestaltung des Absaugsystems; j) Streichen des informativen Anhangs A, Beispiele von sicherheitsrelevanten elektronischen Steuerungen; k) Aufnahme des neuen normativen Anhangs B, Aufprallprüfverfahren für trennende Schutzeinrichtungen; l) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG und Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA.