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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von ISO 19069 legt die Verfahren zur Herstellung von Probekörpern und die Prüfverfahren zur Bestimmung der Eigenschaften von Polypropylen(PP)-Formmassen fest. Anforderungen an die Behandlung des Probematerials und an das Konditionieren des Probematerials vor dem Formen der Probekörper und der Probekörper vor der Prüfung sind ebenfalls enthalten. Verfahren und Bedingungen für die Herstellung der Probekörper und Verfahren für die Bestimmung der Eigenschaften der Formmassen, aus denen die Probekörper hergestellt werden, sind angegeben. Eigenschaften und Prüfverfahren, die anwendbar und notwendig sind, um Polypropylen(PP)-Formmassen zu charakterisieren, sind aufgelistet. Die Eigenschaften stammen aus den allgemeinen Prüfverfahren, wie sie in ISO 10350-1 festgelegt sind. Andere weithin gebräuchliche Prüfverfahren oder solche von besonderer Bedeutung für diese Formmassen, wie die kennzeichnenden Eigenschaften aus ISO 19069-1, sind ebenfalls in diesen Teil von ISO 19069 aufgenommen. Um reproduzierbare und vergleichbare Prüfergebnisse zu erhalten, müssen die hier festgelegten Bedingungen der Probekörperherstellung und -konditionierung, die Probekörper mit den hier genormten Abmessungen sowie die festgelegten Prüfverfahren angewendet werden.
Für diese Norm ist das Gremium NA 054-02-10 AA "Thermoplast-Werkstoffe" im DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK) zuständig.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN ISO 19069-2:2016-07 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN ISO 1873-2:2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue Normnummer. Diese wurde geändert, da sich im Teil 1 dieser Normenreihe die genormte Bezeichnung geändert hat; b) für das Spritzgießen (3.3) wurde die Bevorzugung der Probekörper Typ A (nach ISO 3167), sowie die Anmerkung mit einer Verweisung zu weiteren Informationen hierzu gestrichen; c) redaktionell überarbeitet. Gegenüber DIN EN ISO 19069-2:2016-07 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in Abschnitt 1, Absatz 3 wurde der Satz "Andere weithin gebräuchliche Prüfverfahren oder solche von besonderer Bedeutung für diese Formmassen, wie die kennzeichnenden Eigenschaften aus ISO 19069-1, sind ebenfalls in diesen Teil von ISO 19069 enthalten." geändert in "Andere weithin gebräuchliche Prüfverfahren oder solche von besonderer Bedeutung für diese Formmassen sind ebenfalls in diesen Teil von ISO 19069 aufgenommen, wie auch die kennzeichnenden Eigenschaften aus ISO 19069-1."; b) in 3.3 wurde der Satz "Zur Erzeugung fehlerfreier Probekörper muss ein angemessener Nachdruck angewendet werden." geändert in "Ein zur Erzeugung fehlerfreier Probekörper angemessener Nachdruck muss angewendet werden."; c) in Abschnitt 5, erster Satz, wurde "zu deren Darstellung" geändert in "Darstellung von Daten", vor "Instruktionen" wurde "ergänzenden" zugefügt; d) in Abschnitt 5, erster Absatz wurde "Feuchte" durch "Feuchtigkeit" ersetzt; e) in Abschnitt 5, Tabelle 3, Zeile 2.12, Spalte 5 wurde "Doppel-V-Kerbe" durch "V-Kerbe" ersetzt; f) in Abschnitt 5, Tabelle 3, Zeile 3.9 in der letzten Spalte wurde "Entzündung an der Oberfläche" durch "Oberkantenbeflammung" ersetzt.