Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gilt für alle afokalen (ohne Korrektionswirkung) Korbbrillen, die zum Augenschutz gegen Gefährdungen, einschließlich ultravioletter und sichtbare solarer Strahlung, Regen, Schnee und Wind, während des Skifahrens, dem Snowboarden und ähnlichen Aktivitäten bestimmt sind. Es legt Material-, Konstruktions-, optische Eigenschaften und Prüfungen fest. Anforderungen an die Kennzeichnung der Korbbrillen und die Herstellerinformationen sind auch festgelegt. Informationen zur Auswahl und zur Anwendung von Ski- und Snowboardbrillen sind im Anhang A gegeben. Dieses Dokument gilt nicht für: - Augenschutzgeräte zum Fahren von motorisierten Fahrzeugen; - Augenschutzgeräte gegen Strahlung von künstlichen Lichtquellen, wie zum Beispiel Solarien; - Augenschutzgeräte zur direkten Beobachtung der Sonne; - Augenschutzgeräte für sportliche Anwendungen, mit nicht verwandten Gefährdungen und Risiken. Dieses Dokument (EN ISO 18527-1:2018) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 94/SC 6 "Eye and face protection" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 85 "Augenschutzgeräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird, für die nationale Bearbeitung ist der NA 027-01-01 AA "Augenschutz" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 174:2001-07 .
Gegenüber DIN EN 174:2001-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es werden keine Prüfverfahren mehr beschrieben, sondern jeweils auf den entsprechenden Teil und Abschnitt der Normenreihe DIN EN ISO 18526 verwiesen; b) neu aufgenommen wurde die Anforderung, dass wechselbare Teile der Skibrille einfach und ohne Werkzeug montierbar sein müssen (4.2); c) neu aufgenommen wurde die Anforderung, dass Skibrillen vor der Prüfung einmal nach Herstellerangabe gereinigt bzw. desinfiziert werden müssen (4.3); d) es werden nicht mehr die Prüfköpfe nach EN 960 verwendet, sondern jene aus Teil 4 von ISO 18526; e) die in EN 174 geforderte Belüftung der Skibrille durch ihre Bauart ist weggefallen; f) die Filterkategorien werden nicht mehr als 0, 1, 2, 3 und 4 bezeichnet, sondern als S0, S1, S2, S3 und S4, die Grenzen des Lichttransmissionsgrades sind jedoch unverändert geblieben (Tabelle 1); g) neu hinzugekommen sind Obergrenzen für die Transmission im Bereich zwischen 380 nm und 400 nm (Tabelle 1); h) die Lichttransmissionsgrade photochromer Filter müssen nicht mehr nur bei Raumtemperatur, sondern auch bei 5 °C gemessen werden und bei Unterschieden müssen alle Werte angegeben werden (5.2); i) für die Homogenität des Lichttransmissionsgrades wurde der zu prüfenden Kreis um den Haupt-Durchblickpunkt von 40 mm auf 30 mm reduziert (5.4.1.1); j) der maximale Unterschied des Lichttransmissionsgrades innerhalb einer Scheibe darf für S0-S3 jetzt 15 % betragen statt bisher 10 % (5.4.1.1); k) der maximale Unterschied des Lichttransmissionsgrades zwischen rechtem und linkem Haupt-Durchblickpunkt darf nur noch 15 % betragen statt bisher 20 % (5.4.1.1); l) zusätzlich aufgenommen wurden Anforderungen an Scheiben mit Anti-Reflex-Beschichtung und reflexmindernde Scheiben (5.6.5); m) anstelle des Leuchtdichtekoeffizienten wird der Haze-Wert betrachtet (Abschnitt 6); n) es gibt nur noch eine optische Klasse, die der früheren Klasse 2 entspricht (Tabelle 2); o) neu hinzugekommen ist ein Grenzwert für den Unterschied des sphärischen Brechwertes zwischen rechtem und linkem Haupt-Durchblickpunkt (Tabelle 2); p) neu hinzugekommen ist der Erwähnung möglicher optischer Einsätze (7.5); q) die maximalen Werte für die Änderung des Lichttransmissionsgrades nach UV-Bestrahlung wurden verschärft (Tabelle 4); r) die Beschreibung des freien Sichtfeldes erfolgt über Winkel statt mit Ellipsen (Abschnitt 12); s) neu hinzugekommen ist die Anforderung an einen Mindest-Überdeckungsbereich (13.1 und 13.2); t) optional kann jetzt die Beständigkeit gegen tiefere Temperaturen getestet und ausgelobt werden (14.1); u) der Test auf Abriebfestigkeit erfolgt nicht mehr mit Sandrieseltest sondern nach dem Verfahren aus ISO 8980-5 (14.3); v) Herstellername und die Verweisung auf das vorliegende Dokument müssen jetzt am Körper der Skibrille angegeben sein (15.2); w) Herstellername und Filterkategorie müssen jetzt auf der Scheibe angegeben sein (15.3).