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Norm [AKTUELL]
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Diese Internationale Norm liefert ein System zur Einteilung von Fülldrahtelektroden nach den Festigkeitseigenschaften, der Kerbschlagarbeit, der chemischen Zusammensetzung des reinen Schweißgutes, dem Typ der Füllung, dem Schutzgas und der Schweißposition. Das Verhältnis von Streckgrenze zu Zugfestigkeit des Schweißgutes ist im Allgemeinen höher als das für den Grundwerkstoff. Anwender sollten daher beachten, dass ein Schweißgut, das die Streckgrenze des Grundwerkstoffes erreicht, nicht unbedingt auch dessen Zugfestigkeit erreicht. Wenn bei der Anwendung eine übereinstimmende Zugfestigkeit zwischen Schweißgut und Grundwerkstoff gefordert wird, muss bei der Auswahl des Schweißzusatzes die Spalte 3 in Tabelle 1A oder Tabelle 1B berücksichtigt werden.
Es sollte beachtet werden, dass die für die Einteilung der Fülldrahtelektroden benutzten mechanischen Eigenschaften des reinen Schweißgutes von denen abweichen können, die an Fertigungsschweißungen erreicht werden. Das ist bedingt durch Unterschiede bei der Durchführung des Schweißens, wie zum Beispiel Durchmesser, Pendelbreite, Schweißposition und Werkstoffzusammensetzung.
Die Einteilung nach System A beruht überwiegend auf der zurückgezogenen EN 758:1997 "Schweißzusätze - Fülldrahtelektroden zum Metall-Lichtbogenschweißen mit und ohne Schutzgas von unlegierten Stählen und Feinkornbaustählen - Einteilung". Die Einteilung nach System B beruht überwiegend auf Normen, die rund um den Pazifikraum angewendet werden.
Für diese Norm ist das Gremium NA 092-00-03 AA "Schweißzusätze (DVS AG W 5)" im DIN-Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 17632:2008-08 .
Gegenüber DIN EN ISO 17632:2008-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 4A und 4B technisch und redaktionell überarbeitet; b) Abschnitt 4.6 "Kennzeichen für das Schutzgas" überarbeitet; c) den Hinweis im Anschnitt 5 "Mechanische Prüfungen" aufgenommen, dass falls die Zugprobe wasserstoffarmgeglüht wird, dies nach ISO 15792-1 erfolgen sollte; d) Abschnitt 7 "Verfahren zum Runden" eingeführt; e) leicht geänderte Bezeichnung in Abschnitt 11 "Beispiele für die Bezeichnung" durch die neuen Festlegungen zur Kennzeichnung für das Schutzgas in Abschnitt 4.6; f) Aktualisierung der normativen Verweisungen.