Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Im Allgemeinen sind zwei Stufen erforderlich, bevor ein Verfahren in einem Labor verwendet werden kann: Erstens der Nachweis, dass das Verfahren für den Zweck geeignet ist, und zweitens der Nachweis, dass das Labor das Verfahren ordnungsgemäß durchführen kann. Die erste Stufe ist die Validierung des Verfahrens, welche in den Teilen 2, 4, 5 und 6 der Normenreihe behandelt wird. Die zweite Stufe ist die Verifizierung des Verfahrens, bei der ein Labor nachweist, dass es eine validierte Methode zufriedenstellend durchführen kann. Dies wird in diesem Dokument beschrieben. Die Verifizierung ist nur auf Verfahren anwendbar, die durch einen Ringversuch validiert wurden. Die Verifizierung von validierten Methoden beinhaltet zwei Stufen. Die erste Stufe wird als Verifizierung der Implementierung bezeichnet. Ihr Zweck ist es, nachzuweisen, dass das Anwenderlabor das Verfahren korrekt durchführen kann. Dies geschieht durch das Testen eines der gleichen (Lebensmittel-)Einheiten, die in der Validierungsstudie bewertet wurden - um zu zeigen, dass der Anwender ein ähnliches Ergebnis erhalten kann - und damit zu bestätigen, dass das Anwenderlabor das Verfahren korrekt durchführen kann. Die zweite Stufe wird als Verifizierung der (Lebensmittel-)Einheit bezeichnet. Sie dient dem Nachweis, dass das Anwenderlabor in der Lage ist, anspruchsvolle (Lebensmittel-)Einheiten zu prüfen, die im Allgemeinen im Rahmen des Akkreditierungsbereichs des Labors geprüft werden. Dies wird erreicht, indem mehrere dieser (Lebensmittel-)Einheiten geprüft werden und definierte Leistungsmerkmale verwendet werden, um zu bestätigen, dass das Verfahren für diese (Lebensmittel-)Einheiten gut funktioniert. Für dieses Dokument ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-12 AA "Validierung mikrobiologischer Verfahren" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) zuständig.