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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die vorliegende Norm legt fest, wie eine vorläufige Schweißanweisung für das Auftragschweißen durch Schweißverfahrensprüfungen qualifiziert wird.
Gegenüber DIN EN ISO 15614-7:2007-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abschnitte "Normative Verweisungen" und "Literaturhinweise" aktualisiert;
b) in Tabelle 1 (Untersuchung und Prüfen der Prüfstücke) die Anforderungen an die Seitenbiegeprüfung sowie die Makroschliff-Untersuchung für das Prüfstück zur Hartauftragung ergänzt;
c) die Tabellen 2 und 3 bezüglich der Bewertungskriterien für die zerstörungsfreie und zerstörende Prüfung aufgenommen;
d) in Tabelle 3 (neu Tabelle 5) den Geltungsbereich der Werkstoffgruppen modifiziert;
e) das Bild 5 (Härtespur quer verlaufend zur Auftragschweißung) mit einer Schliffdarstellung komplettiert;
f) den Geltungsbereich in Tabelle 4 (neu Tabelle 6) für die Grundwerkstoffdicke bei einer Prüfstückdicke unter 25 mm erweitert;
g) die Anforderungen an die Lichtbogenenergie (8.5.4) und an die Vorwärmtemperatur (8.5.5) konkretisiert;
h) in Anhang ZA die EU-Richtlinie aktualisiert.
Die Norm wurde vom ISO/TC 44/SC 10 "Quality management in the field of welding" erarbeitet und als Europäische Norm identisch übernommen. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der DIN/DVS-Gemeinschaftsausschuss NA 092-00-04 AA "Qualitätssicherung beim Schweißen (DVS AG Q 2)", der federführend vom DIN-Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS) geleitet wird.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 15614-7:2007-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 15614-7:2020-03 .
Gegenüber DIN EN ISO 15614-7:2007-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitte "Normative Verweisungen" und "Literaturhinweise" aktualisiert; b) in Tabelle 1 (Untersuchung und Prüfen der Prüfstücke) die Anforderungen an die Seitenbiegeprüfung sowie die Makroschliff-Untersuchung für das Prüfstück zur Hartauftragung ergänzt; c) die Tabellen 2 und 3 bezüglich der Bewertungskriterien für die zerstörungsfreie und zerstörende Prüfung aufgenommen; d) in Tabelle 3 (neu Tabelle 5) den Geltungsbereich der Werkstoffgruppen modifiziert; e) das Bild 5 (Härtespur quer verlaufend zur Auftragschweißung) mit einer Schliffdarstellung komplettiert; f) den Geltungsbereich in Tabelle 4 (neu Tabelle 6) für die Grundwerkstoffdicke bei einer Prüfstückdicke unter 25 mm erweitert; g) die Anforderungen an die Lichtbogenenergie (8.5.4) und an die Vorwärmtemperatur (8.5.5) konkretisiert; h) in Anhang ZA die EU-Richtlinie aktualisiert.