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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von ISO 14713 bietet Leitfäden und Empfehlungen für die allgemeinen Grundlagen der Gestaltung von Gegenständen, die nach der Herstellung zum Schutz gegen Korrosion einen Überzug durch Feuerverzinken (zum Beispiel nach ISO 1461) erhalten sollen, zum Beispiel Gegenständen, die nach EN 1090-2 hergestellt werden. Der Schutz des Feuerverzinkungsüberzugs für den Gegenstand hängt von dem zum Aufbringen des Überzugs angewendeten Verfahren, der Gestaltung des Gegenstands und der spezifischen Umgebung des Gegenstands ab. Der feuerverzinkte Gegenstand kann durch das nachfolgende Aufbringen zusätzlicher Beschichtungen (die nicht in den Anwendungsbereich dieses Teils von ISO 14713 fallen) geschützt werden, zum Beispiel organische Beschichtungen (Anstriche oder Pulverbeschichtungen). Bei Anwendung auf feuerverzinkten Bauteilen wird dieses kombinierte Beschichtungssystem häufig als "Duplex-System" bezeichnet. Anforderungen, die für ein bestimmtes Produkt gelten (zum Beispiel für feuerverzinkte Überzüge auf Rohren oder Befestigungselementen und so weiter), haben eine höhere Priorität als die hier angegebenen allgemeinen Empfehlungen.
Diese Norm gilt nicht für Feuerverzinkungen, die auf Endlosbleche aufgebracht werden (zum Beispiel nach EN 10346). Dieses Dokument (EN ISO 14713-2:2019) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 107 " Metallic and other inorganic coatings" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 262 "Metallische und andere anorganische Überzüge, einschließlich des Korrosionsschutzes und der Korrosionsprüfung von Metallen und Legierungen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Großbritannien) gehalten wird. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 062-01-75 AA "Schmelztauchüberzüge" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 14713-2:2010-05 .
Gegenüber DIN EN ISO 14713-2:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) geringfügige technische Änderungen in Tabelle 1 und Ergänzung von zwei neuen Anmerkungen zu Tabelle 1; b) Verbesserungen der Eindeutigkeit der Empfehlungen im gesamten Abschnitt 6; c) umfangreiche Überarbeitung der Bilder in Anhang A; d) Ergänzung von Tabelle A.1, Tabelle A.2 und Tabelle A.3 in Anhang A; e) weitere geringfügige technische und redaktionelle Änderungen.