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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt Ziele und funktionale Anforderungen für die Überwachung und Eindämmung von Bränden und Explosionen auf Offshore-Plattformen fest, die der Erschließung von Kohlenwasserstofflagerstätten in der Öl- und Gasindustrie dienen. Das Ziel, ist Folgendes zu erreichen: - Sicherheit des Personals; - Schutz der Umwelt; - Schutz von Vermögenswerten; - Minimierung der finanziellen Verluste und Folgeschäden von Bränden und Explosionen. Das vorliegende Dokument gilt für folgende Bereiche: - feststehende Offshore-Bauwerke; - schwimmende Förder-, Speicher- und Übergabesysteme. Mobile Offshore-Einheiten und Unterwasseranlagen sind davon ausgenommen, obwohl viele der in diesem Dokument enthaltenen Grundsätze als Leitlinien verwendet werden können. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 109-00-01-06 AK "Verfahrenstechnische Ausrüstung, Rohrleitungen, Anlagen und damit verbundene Sicherheit - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 6" im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 13702:2015-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 13702:2015-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung des Abschnitts 3 "Begriffe"; b) Visualisierung des Risikobehandlungsprozesses in einem Flussdiagramm in 5.8; c) verbesserte Beschreibung der Explosionssprengung in Anhang A.3; d) verbesserte Anleitung zur Risikominderung in Anhang B.1; e) Einführung einer ESD-Hierarchie und Leitlinien zu den Grundsätzen für den Schutz von Druckgeräten gegen Brände in Anhang B.2; f) verbesserte Anleitung zur Kontrolle von Zündquellen in Anhang B.3; g) Aufnahme von Leitlinien zur Beherrschung von Leckagen im Zusammenhang mit schwimmendem LNG in Anhang B.4; h) Erweiterung der Leitlinien für die Gasdetektion in Anhang B.6; i) Aufnahme von Anleitungen zur Zündquellenkontrolle für Löschwasserpumpenantriebe und externe Stromversorgungen in Anhang B.8.2; j) die Sicherheit des Personals im Zusammenhang mit CO2 oder anderen erstickenden Gasen in Anhang B.8.11; k) Einführung von Leitlinien in Bezug auf passive feuerhemmende Oberflächen für Hubschrauberlandeplätze in Anhang B.8.13; l) Einführung von Leitlinien für Prüfungen in Anhang B.13; m) Einführung der Begriffe A-Klasse und H-Klasse für Brandschutzbarrieren in Anhang C.4.3; n) Dokument redaktionell überarbeitet.