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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Normen EN ISO 12100-1:2003 und EN ISO 12100-2:2003 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegenden Änderungen konkretisieren in Verbindung mit EN ISO 12100-1:2003 und EN ISO 12100-2:2003 einschlägige Anforderungen des Anhangs I der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Hinsichtlich der Norm EN ISO 12100-1 wurden im Einzelnen die Definition von "einstellbarer trennender Schutzeinrichtung" modifiziert, die informativen Verweisungen in Bezug auf ISO 14121-1 aktualisiert, die Übersetzung von Abschnitt 5.3 a) Unterpunkt 5) angepasst, die Übereinstimmungsliste zwischen den in der Norm zitierten Internationalen Normen und deren europäischen Entsprechungen aktualisiert sowie ein informativer Anhang ZC über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN ISO 12100-1:2003 und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG neu aufgenommen.
Hinsichtlich der Norm EN ISO 12100-2 wurden im Einzelnen die in Abschnitt 5.3.2.4 angegebenen Anforderungen auf manuell einstellbare trennende Schutzeinrichtungen bezogen, Beispiele für schriftliche Hinweise im Zusammenhang mit der Kennzeichnung (6.4) von Maschinen ergänzt, die Anforderungen an den Inhalt von Begleitunterlagen (insbesondere Betriebsanleitungen) (6.5) erweitert und die informativen Verweisungen im Text und im Abschnitt Literaturhinweise ebenso aktualisiert wie der Anhang ZA (Zusammenstellung der europäischen Entsprechungen zu den in der Norm zitierten Internationalen Normen). Des Weiteren wurde ein informativer Anhang ZC über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN ISO 12100-2:2003 und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG neu aufgenommen.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderungen in Verbindung mit EN ISO 12100-1:2003 und EN ISO 12100-2:2003 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die zugrunde liegenden europäischen/internationalen Änderungen wurden im Auftrag des CEN/TC 114 "Sicherheit von Maschinen und Geräten" und des gleichnamigen ISO/TC 199 (beide Sekretariate: DIN) seitens der CEN/TC 114/AHG 1 "Neue Maschinenrichtlinie" erstellt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Änderungen wurden vom Gemeinschaftsausschuss "Allgemeine Grundsätze und Terminologie" (NA 095-01-01 GA) des NASG mit dem NA Maschinenbau (NAM) im DIN und der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE wahrgenommen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 12100:2011-03 .