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Norm [AKTUELL]
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DIN EN ISO 11120 legt Mindestanforderungen an Werkstoff, Auslegung, Konstruktion und Ausführung, Herstellungsverfahren, Untersuchungen und Prüfungen zum Zeitpunkt der Herstellung von wiederbefüllbaren vergüteten doppelseitigen nahtlosen Großflaschen aus Stahl mit einem Fassungsraum von über 150 l bis einschließlich 3 000 l für verdichtete und verflüssigte Gase, die extremen weltweiten Umgebungstemperaturen (im Allgemeinen zwischen -50 °C und +65 °C) ausgesetzt sind, fest. Die Norm gilt für Großlaschen mit einer maximalen Zugfestigkeit kleiner als 1 100 MPa. Diese Großflaschen können einzeln oder in Batterien für die Ausrüstung von Anhängern oder Gascontainern mit mehreren Elementen (ISO-Module oder -Gestelle) für die Beförderung von und Versorgung mit verdichteten Gasen verwendet werden. Die DIN EN ISO 11120 enthält keine Anforderungen in Bezug auf jegliche zusätzlichen Beanspruchungen, zum Beispiel Biegespannungen und so weiter, die während des Betriebes oder der Beförderung auftreten können.
Die Norm ersetzt die bestehende Fassung DIN EN ISO 11120:1999-06, einschließlich der Änderung 1 von 2013-12, wobei insbesondere die Werkstoffanforderungen (Stahlsorten, Schwefel- /Phosphorgehalte) auf den neuesten technischen Stand gebracht werden sowie die besonderen Anforderungen für den Betrieb mit versprödenden Gasen überarbeitet wurden.
Für diese Norm ist das Gremium NA 016-00-03 AA "Druckgasflaschen und Ausrüstung; Spiegelausschuss zu CEN/TC 23 und ISO/TC 58" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11120/A1:2013-12 , DIN EN ISO 11120:1999-06 .
Gegenüber DIN EN ISO 11120:1999-06 und DIN EN ISO 11120 Änderung 1:2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anhang A "Typische chemische Gruppeneinteilung von nahtlosen Großflaschen aus Stahl" ist informativ; b) Nickel-Chrom-Molybdän-Stahl wurde in 6.11 und in Anhang A als Gruppe V zugefügt; c) Verringerung des maximalen Schwefelgehaltes in 6.2.2 von 0,020 % auf 0,010 %; ebenso Verringerung der Summe von Schwefel und Phosphor von 0,030 % auf 0,025 %; d) Änderung von Ultraschallvorschriften für die in 8.3 beschriebene Ultraschallprüfung, um die Ultraschallprüfung zur Bestimmung der Wanddicke und von Fehlern zusätzlich im gelieferten Rohr aufzunehmen; e) Hinzufügen des Baumusterzulassungsverfahrens in Abschnitt 9; f) Überarbeitung der Anforderungen an die Auslegung von Großflaschen für versprödende Gase; g) redaktionelle Änderungen vorgenommen.