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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm spezifiziert die minimalen Betriebs- und Leistungsanforderungen, die Prüfverfahren und die geforderten Prüfergebnisse für Bordgeräte der Klasse A des universellen automatischen Identifikationssystems AIS auf Schiffen. Sie berücksichtigt Ergebnisse von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, wie Beschlüsse der Internationalen Seeschifffahrtsorganisationen (IMO) und Funksektor-Empfehlungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU-R). Dieser Teil 2 von IEC 61993 legt auch die Minimalanforderungen an Dateneingabe- und Anzeigemittel sowie die Schnittstellen zu anderen geeigneten Geräten für die Dateneingabe und Anzeige fest. Wenn eine Anforderung der vorliegenden Norm verschieden ist zu der von IEC 60945, dann gilt die der vorliegenden Norm vorrangig. Zuständig ist das DKE/K 738 "Elektronische Navigationsinstrumente" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61993-2:2013-08 .
Gegenüber DIN EN 61993-2:2013-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung von Ortungsgerätegruppen mit zusätzlichen Alarmen, um neben AIS SART auch EPIRB AIS und MOB AIS zu unterstützen; b) Einführung der Betriebsart Sende-Abschaltung; c) Klarstellung, dass aufgezeichnete Ereignisdaten auf der Minimaltastatur mit Anzeige (MKD) angezeigt werden müssen; d) Ergänzung von TXT-Meldungs-Kennungen für Tanker im Sendebetrieb mit kleiner Leistung; e) Ergänzung einer Funktion zur Anzeige von Statusinformation auf der MKD; f) Festlegung einer Anzeigefunktion für Namen von SAR-Luftfahrzeugen; g) Ergänzung einer Funktion zur Ausgabe von ACS-Datensätzen, wenn ACA-Datensätze abgefragt wurden; h) Änderung der Definition für Anzeige und Speicherung sicherheitsrelevanter Meldungen; i) Klarstellung des Passwortschutzes für Konfigurationseingaben; j) Ergänzung einer Funktion zur Übertragung der Meldung 24B; k) Klarstellung des Kanalmanagements bei einer mittels MMSI adressierten Meldung 22; l) optionale Implementierung einer IEC 61162-450/460-Schnittstelle; m) Festlegung von Kommunikationsmeldungen für die Kommunikation mit abgesetztem MKD; n) Entfernung des Anhangs E da dieser durch Einführung einer Tabelle von Merkmalskennungen, die mit der EPV-Meldung benutzt werden in den Hauptteil überführt wurden; o) Einführung eines neunen Anhangs E der sich im Detail mit die Berechnung von Gebietsgrößen und Distanzen behandelt; p) Festlegung der Kanäle 75 und 76 zur Anwendung mit weitreichender Rundsendung; q) Klarstellung der Leistungsprüfung bei Umweltprüfungen; r) Prüfungserweiterung für den Empfang und das Rundsenden der Meldung 25 und 26 einschließlich der Prüfung der Byte-Anordnung (ITU-R M.1371-5, Tabelle 28/82) daher wurde Annex H gelöscht; s) Änderung der maximalen Länge von Meldungen, die mehrere Slots lang sind, von 5 auf 3 Slots; t) der Abstand zwischen den GNSS-Antennen wurde beim Prüfen nicht übereinstimmender Positionen hinzugefügt; u) Ergänzung einer Prüfung des Gültigkeitsbereichs von MKD-Eingabedaten; v) Reorganisation der Prüfung der Priorität von Gruppen-Zuweisungen; w) Klarstellung der Prüfung der Eingaben an der Hochgeschwindigkeitsschnittstelle; x) neuer informativer Anhang H mit Ergänzung einer Übersetzungstabelle zwischen IEC 61162 1-Meldungen und IEC 61162-3-PGNs ; y) Änderung der Alert-Beschreibungstabelle durch Information zur Alert-Klassifizierung entsprechend IMO MSC.302(87); z) Ergänzung einer Prüfung für eine VER-Meldung; aa) alter Anhang H entfernt, da die darin beschriebenen Datensätze in IEC 61162-1 veröffentlicht werden; bb) AIS Klasse-B SO und Ortungsgeräte sollen als eine indirekte Synchronisationsquelle für UTC akzeptiert werden; cc) Ortungsgeräte dürfen nicht als empfangene Stationen für die Entscheidung über den Semaphore-Modus gezählt werden; dd) neue Anhänge F und G mit der Beschreibung neuer Schnittstellen modifizierter Datensätze zur Identifizierung des Senders und Reisebezogener Informationen; ee) neuer Anhang I mit einer detaillierten Beschreibung der Dimensionen eines Schubverbandes.