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Diese Norm spezifiziert die Betriebs- und Leistungsanforderungen, die Prüfverfahren und die geforderten Prüfergebnisse für Bordgeräte der Klasse A des universellen automatischen Identifikationssystems AIS auf Schiffen. Sie berücksichtigt Ergebnisse von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen wie Beschlüsse der Internationalen Seeschifffahrtsorganisationen (IMO) und Funksektor-Empfehlungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU-R). Dieser Teil 2 von IEC 61993 legt auch die Minimalanforderungen an Dateneingabe- und Anzeigemittel sowie die Schnittstellen zu anderen geeigneten Geräten für die Dateneingabe und Anzeige fest. Zuständig ist das K 738 "Elektronische Navigationsinstrumente" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Zuständig ist das DKE/K 738 "Elektronische Navigationsinstrumente" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61993-2:2002-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 61993-2:2019-05 .
Gegenüber DIN EN 61993-2:2002-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der ursprüngliche Abschnitt 8 zur DSC-Kompatibilität wurde zusammen mit den korrespondierenden Prüfungen in Abschnitt 20 in einen neuen Anhang D verschoben. b) Ein neuer Abschnitt 10 zu Prüfsignalen wurde ergänzt. c) Der ursprüngliche Anhang B mit detaillierten Text-Zitaten aus IEC 61162 wurde gelöscht, da diese Information jetzt in IEC 61162-1 enthalten ist. d) Der ursprüngliche Anhang C zu Weitverkehrsanwendungen wurde gelöscht, da IMO entschieden hat, ein anderes System für die Weitverkehrserkennung und -verfolgung einzusetzen. e) Ein neuer Anhang E wurde ergänzt, um die wahlfreien "presentation interface port sentences" zu beschreiben. f) Ein neuer Anhang F zu Alarmierungsverfahren wurde ergänzt. g) Ein neuer Anhang G zur Querschnitts- und Abstandsberechnung wurde ergänzt. h) Diese Ausgabe beinhaltet die technischen Kennwerte aus der ITU-R Empfehlung M.1371-4, welche in 2010 publiziert wurde. Die Kennwerte erlauben fünf neue Meldungen (Meldungen 23, 24, 25, 26 und 27) zu behandeln. i) Unterabschnitt 6.9 enthält eine neue Anforderung an Tankschiffe, eine "low power"-Einstellung zu nutzen, wenn sie festgemacht sind. j) Unterabschnitt 6.11 enthält erweiterte Anforderungen an die minimale Funktionalität von Tastatur und Anzeige, welche neue Anforderungen an die Anzeige von AIS-SART zusammen mit einem AIS-SART Alarm und neue Anforderungen zum Schutz der statischen Daten des Schiffs beinhalten. k) Unterabschnitt 7.2 enthält erweiterte Anforderungen an die Sender und Empfänger, aber unter Zurücknahme der früheren Anforderung an den 12,5-kHz-Kanal-Betrieb, der in der Praxis nicht genutzt wurde. l) Abschnitt 8 enthält erweiterte Anforderungen, um die Weitverkehrsanwendungen um ein Rundsendeverfahren zu ergänzen. m) Unterabschnitt 7.6 enthält eine Definition des "pilot plug pin out" zusammen mit einigen neuen Anforderungen an Schnittstellen. n) Abschnitte 14 bis 19 enthalten umfassend überarbeitete Prüfverfahren, die auf der durch Prüfungen von AIS-Geräten gesammelten Erfahrung beruhen. o) Anhang D enthält erweiterte Prüfverfahren für DSC-Funktionalität, aber bei Löschung der früheren Anforderung an das "DSC Polling", welches nicht mehr angewendet wird.