Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gilt für CT-Scanner, die der Ausgabe 3.1 (2012) oder einer späteren Ausgabe von IEC 60601-2-44 entsprechen. Der Abschnitt der Begleitpapiere, der die Abnahmeprüfungen und Konstanzprüfungen betrifft, muss die Ausgabe der IEC 60601-2-44 nennen, nach der das System ausgelegt ist und mit der es übereinstimmt. Dieses Dokument beschreibt Prüfmethoden zu Abnahmeprüfungen und Konstanzprüfungen für medizinische diagnostische CT-Einrichtungen. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA „Bildgebende Systeme“ im DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61223-2-6:2008-12 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN IEC 61223-3-5:2021-11 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 61223-3-5:2005-08, DIN EN 61223-3-5 Berichtigung 1:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Strahlenschutzes und der Strahlungsüberwachung; b) Änderung der Abnahmeprüfung; c) Einführung von Konstanzprüfungen; d) redaktionelle Überarbeitung; e) Änderung der Bezeichnung DIN EN 61223-3-5 zu DIN EN IEC 61223-3-5. Gegenüber DIN EN 61223-3-5:2021-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) der Ersatzvermerk wurde durch folgenden Ersatzvermerk ergänzt: "Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61223-2-6:2008-12."; b) in 3.4 wurde die zweite Gleichung an die Referenzfassung angepasst; c) in 5.4.6.1 wurde der bisherige erste Absatz durch den folgenden ersetzt: "Für die Konstanzprüfung müssen die gemessenen CTDIfrei Luft- oder CTDIW-Werte, jeweils für die typischen CT-BETRIEBSBEDINGUNGEN für einen Erwachsenen-Kopf und Erwachsenen-Körper und für die typischen CT-BETRIEBSBEDINGUNGEN für einen Kinder-Kopf und Kinder-Körper, mit den BEZUGSWERTEN verglichen werden."; d) in 5.8 wurde "Niedrigkontrast-Erkennbarkeit" gemeinsam mit der Konjunktion "und" oder "oder" in allen sieben Fällen gelöscht; e) in Anhang A wurde im ersten Satz des dritten Absatzes "Niedrigkontrast-Erkennbarkeit" mit "Niedrigkontrast-Auflösung" ersetzt.