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Die Prinzipien der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, die in Umsetzung der EG-Bauprodukterichtlinie (89/106/EWG) durch harmonisierte Europäische Normen berücksichtigt werden sollen, waren für Hersteller in verschiedenen Branchen zu starr und aufgrund des zu betreibenden Formalismus zu aufwändig und kostenintensiv. Diese Situation wurde insbesondere dann prekär, wenn es sich um eine große Produktvielfalt handelte. Diese mehr skeptische Grundeinstellung der Hersteller dürfte mit ein Grund für die Novellierung des Leitpapiers D "CE-Kennzeichnung unter der Bauprodukterichtlinie" im Jahr 2005 gewesen sein. Mit dem novellierten Leitpapier erhält der Hersteller jetzt deutlich mehr Entscheidungsfreiheit zur praktischen Ausgestaltung der CE-Kennzeichnung.
Unter intensiver deutscher Einflussnahme wurde daraufhin im CEN/TC 163 "Sanitärausstattungsgegenstände" ein für alle durch harmonisierte Europäische Normen berücksichtigte Sanitärausstattungsgegenstände gültiges System zur Produktbezeichnung und CE-Kennzeichnung entwickelt. Der Vorteil dieses Systems besteht in der Sprachunabhängigkeit der notwendigen Angaben, wodurch sich der Aufwand für den Hersteller erheblich reduziert, was ihn jedoch nicht von seiner Kommunikationspflicht mit dem Markt entbindet.
Die Neuausgabe der Europäischen Norm EN 997 wurde unter der Federführung des DIN von der CEN/TC 163/WG 3 "WC-Becken, Spülkästen, Urinale, Sitzwaschbecken und Küchenspülen" erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 119-05-18-01 UA "Waschtische, Sitzwaschbecken, Klosetts, Urinale" des NAW.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 997:2003-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 997:2012-05 .
Gegenüber DIN EN 997:2003-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es wurde ein einheitliches System der Produktbezeichnung und CE-Kennzeichnung für Sanitärausstattungsgegenstände aufgenommen; b) das Verfahren zur Bestimmung der statischen Belastbarkeit wurde modifiziert.