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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm EN 997 wurde vom CEN/TC 163 "Sanitärausstattungsgegenstände" (Sekretariat: UNI, Italien) erarbeitet. Die vorbereitenden Arbeiten wurden von der CEN/TC 163/WG 3/TG 2 "Bau- und Prüfgrundsätze für Klosetts mit angeformtem Geruchverschluss" durchgeführt, deren Federführung beim DIN lag. Für Deutschland war der Ausschuss NAW V 18/UA 1 "Waschtische, Sitzwaschbecken, Klosetts, Urinale" an der Erarbeitung der Norm beteiligt.
Grundsätzlich bestand die Zielstellung der Überarbeitung der Norm in der Harmonisierung und Einarbeitung geringfügiger Modifikationen im technischen Bereich. Im Bestreben der geforderten Harmonisierung wurde auf das Mandat M/110 "Sanitärausstattungsgegenstände" Bezug genommen, das die Europäische Kommission (EU) und die Europäische Freihandelszone (EFTA) dem CEN erteilt haben.
Mit der Norm werden die wesentlichen Anforderungen der EG-Bauprodukterichtlinie (89/106/EG) unterstützt. Die Produkte nach dieser Norm stimmen somit erst dann mit der Richtlinie überein, wenn sie den im Anhang ZA aufgeführten Anforderungen entsprechen und dem dort enthaltenen Verfahren zur Bescheinigung der Konformität unterzogen werden. Die Konformität mit dem Anhang ZA wird durch die CE-Kennzeichnung der Produkte belegt.
Im Verlauf der Erarbeitung der Norm waren die verantwortlichen Gremien einer Reihe von Problemen gegenübergestellt. Obwohl der Norm-Entwurf bei CEN zügig erarbeitet wurde, führten die vorgenannten Probleme zu Verzögerungen, die nicht den für diese Thematik zuständigen Gremien anzurechnen sind. Die getroffenen Konsensentscheidungen im Ergebnis der Behandlung der nationalen Kommentare wurden im Weiteren in Frage gestellt. Schließlich führte dies zu einer Berufung (Appeal) eines CEN-Mitgliedes, der sich auf zwischenzeitlich veränderte nationale Regelungen berief, die parallel zur Entwicklung der Norm erlassen wurden, von denen jedoch die Gremien keine Kenntnis hatten. Im Folgenden gestalteten sich die Bemühungen zur Tilgung der Berufung als äußerst schwierig. Zum einen sah man sich zunächst konfrontiert mit der fehlenden Konsensbereitschaft des Antragstellers der Berufung, zum anderen mit den restriktiven Vorgaben seitens der Europäischen Kommission (KEU) und des CEN Management Center (CMC) im Hinblick auf von den Gremien zur Verfügung gestellte Lösungsangebote (die letztendlich auch vom Antragsteller der Berufung unterstützt wurden). Dies alles bedurfte zusätzlicher Maßnahmen, deren Beanspruchung von Ressourcen an die Grenzen der Vertretbarkeit gegenüber der europäischen Sanitärkeramikindustrie ging.
Schließlich wurde vom CMC die Verweisung auf nationale Normen hinterfragt, wofür eine zusätzliche Abstimmung erforderlich wurde. Die neue Norm wurde den Anforderungen an die EG-Bauprodukterichtlinie angepasst. Diese Anforderungen beinhalten u. a. die Aufnahme einer Einteilung der Produkte in zwei Klassen, die Erweiterung der Bauartenreihe der Klasse 1 - Produkte sowie die vollständige Beschreibung der Klasse 2 - Produkte einschließlich der Einführung einer entsprechenden Terminologie aufgrund spezifischer nationaler Vorschriften. Zusätzlich erfolgte die Erweiterung der Leistungsanforderungen an Klasse 1 - Produkte (Dichtheit, Ventilzulässigkeit) einschließlich der Aufnahme entsprechender Prüfverfahren.
Aus dieser Menge wesentlicher Änderungen in der Norm resultiert nun, dass in den in Deutschland angewendeten Hausentwässerungsanlagen (System I nach DIN EN 12056-1) deshalb keine WC-Becken mit freiem Zulauf, Einstück-WCs und Kombinationen der Klasse 1/Typ 4 und WC-Anlagen der Klasse 2 eingesetzt werden dürfen.
In allen Stufen der Entwicklung der Norm zeigte die deutsche Seite eine außerordentlich hohe Konsensbereitschaft. Trotz der sich anbahnenden Unübersichtlichkeit für den Hersteller, Installateur und Endverbraucher wegen einer Vielzahl spezifischer Anforderungen aufgrund spezifischer nationaler Vorschriften und wegen des von der partizipierenden sanitärkeramischen Industrie deklarierten Interesses eines zügigen Abschlusses der Arbeiten, bot die deutsche Seite stets eine umfassende Unterstützung zur Fertigstellung der Norm. Jedoch war der für die deutschen Hersteller anscheinend unverhältnismäßig hohe Aufwand für die CE-Kennzeichnung der Produkte als kostentreibender Faktor gemäß den als starr angesehenen Vorgaben seitens KEU und CMC Grund für die Ablehnung der Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 997:1999-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 997:2012-05 , DIN EN 997:2008-03 .
Gegenüber DIN EN 997:1999-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die Norm wurde den Anforderungen der EU-Bauprodukterichtlinie angepasst. Diese Anpassung beinhaltet: a) aufgrund spezifischer nationaler Vorschriften -die Aufnahme einer Einteilung der Produkte in zwei Klassen; -die Erweiterung der Bauartenreihe der Klasse 1-Produkte; -die Erweiterung der Leistungsanforderungen an Klasse 1-Produkte (Dichtheit, Ventilzuverlässigkeit) mit den dazugehörigen Prüfverfahren; -die komplette Beschreibung der Klasse 2-Produkte einschließlich der Einführung einer entsprechenden Terminologie; b) die Streichung der Anhänge G und H; c) die Aufnahme des Anhanges ZA; d) die Titeländerung der Norm.