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Norm [AKTUELL]
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Die Norm DIN EN 9100 enthält die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach EN ISO 9001:2015 und legt ergänzende Anforderungen, Definitionen und Anmerkungen für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie fest. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in dieser Norm angegebenen Anforderungen eine Ergänzung (und keine Alternative) zu den vertraglichen und geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sind. Sollte es einen Widerspruch zwischen den Anforderungen dieser Norm und den geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen geben, müssen die letztgenannten Anforderungen Vorrang haben. Diese Europäische Norm legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, wenn eine Organisation: a) ihre Fähigkeit darlegen muss, beständig Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, die die Anforderungen der Kunden und die zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen; und b) danach strebt, die Kundenzufriedenheit durch wirksame Anwendung des Systems zu erhöhen, einschließlich der Prozesse zur Verbesserung des Systems und der Zusicherung der Einhaltung von Anforderungen der Kunden und von zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Alle in dieser Europäischen Norm festgelegten Anforderungen sind allgemeiner Natur und auf jede Organisation zutreffend, unabhängig von deren Art oder Größe oder von der Art der von ihr bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen. Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN EN 9100:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme der neuen Abschnittsstruktur ("Planen-Durchführen-Prüfen-Handeln"-Zyklus) und des Inhalts aus EN ISO 9001:2015 und gegebenenfalls Vornahme nötiger Anpassungen; b) die Verwendung von in EN ISO 9001:2015 eingeführten einheitlichen Begriffen, wie zum Beispiel "dokumentierte Information", wurde auch für die ergänzenden Texte für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie übernommen; c) die Erweiterung der Benennung "Produkt" um "Dienstleistung" in EN ISO 9001:2015 wurde auch für die ergänzenden Texte für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie übernommen; d) die Norm verwendet in den ergänzenden Texten für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie im Unterschied zu EN ISO 9001:2015 weiterhin den Begriff "Beauftragter der obersten Leitung"; e) Aufnahme der Begriffe "gefälschtes Teil" und "Produktsicherheit" in Abschnitt 3; f) durch die Aufnahme der Risikobetrachtung in EN ISO 9001:2015 wurden die entsprechenden Abschnitte in den ergänzenden Texten für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie angepasst; g) die ergänzenden Texte für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie wurden entsprechend den Erfordernissen der Industrie weiterentwickelt. Die Norm EN 9100 wurde von der Standardisierungsorganisation ASD-STAN des Verbandes der Europäischen Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie - Normung (ASD), unter Mitwirkung deutscher Experten des DIN-Normenausschusses Luft- und Raumfahrt (NL) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-05-01 AA "Grundlagen und Managementverfahren" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 9100:2010-07 .
Gegenüber DIN EN 9100:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme der neuen Abschnittsstruktur ("Planen-Durchführen-Prüfen-Handeln"-Zyklus) und des Inhalts aus EN ISO 9001:2015 und gegebenenfalls Vornahme nötiger Anpassungen; b) die Verwendung von in EN ISO 9001:2015 eingeführten einheitlichen Begriffen, wie z. B. "dokumentierte Information", wurde auch für die ergänzenden Texte für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie übernommen; c) die Erweiterung der Benennung "Produkt" um "Dienstleistung" in EN ISO 9001:2015 wurde auch für die ergänzenden Texte für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie übernommen; d) die Norm verwendet in den ergänzenden Texten für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie im Unterschied zu EN ISO 9001:2015 weiterhin den Begriff "Beauftragter der obersten Leitung"; e) Aufnahme der Begriffe "gefälschtes Teil" und "Produktsicherheit" in Abschnitt 3; f) durch die Aufnahme der Risikobetrachtung in EN ISO 9001:2015 wurden die entsprechenden Abschnitte in den ergänzenden Texten für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie angepasst; g) die ergänzenden Texte für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie wurden entsprechend den Erfordernissen der Industrie weiterentwickelt.