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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument spezifiziert alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat) zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung verwendet werden. Maschinen, die zur Bearbeitung von Holzwerkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden. Hinsichtlich der Definition von stationärer und verschiebbarer Maschine siehe 3.2.17 und 3.2.18. Dieses Dokument gilt nicht für: Maschinen, die mit Oberlager ausgerüstet sind; Maschinen, die mit kraftbetätigten Bewegungen einer vorderen Tischverbreiterung und/oder eines Zapfenschneid-/Schlitztisches ausgerüstet sind; handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise zum Beispiel in einer Stationäreinrichtung ermöglichen; Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit EN 60745-2-17:2003 behandelt. Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können. Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit EN 61029-2-8:2003 behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie 98/37/EG, Anhang IV, 7, genannt. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 848-1:2012. Gegenüber der DIN EN 848-1:2010-04 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 1, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Maschinen für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz; b) im Abschnitt 2, Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; c) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; d) im Abschnitt 5.2.1.2, Verwendung sicherheitstechnisch bewährte Bauteile und Schutzeinrichtungen, entfernen der Unterabschnitte 5.2.1.2.1, Anforderungen an sicherheitstechnisch bewährter Bauteile, 5.2.1.2.3, Verwendung von elektronischen Bauteilen, und Umbenennen des Abschnitts nach "Verwendung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen"; e) Überarbeitung des Abschnitts 5.2.7, Drehzahländerung; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.2.8, Steuerung von Einstellungen; g) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen; h) Überarbeitung des Abschnitts 5.3.7, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile; i) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang D für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen an Schutzeinrichtungen aus Polycarbonat in Abschnitt 5.3.7.3, Eigenschaften von trennenden Schutzeinrichtungen, entsprechen; j) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; k) Entfernen des informativen Anhangs F, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; l) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; m) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; n) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von einspindeligen senkrechten Tischfräsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 848-1:2010-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-6:2018-04 .
Gegenüber DIN EN 848-1:2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 1 Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Maschinen für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz; b) im Abschnitt 2, Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; c) im Abschnitt 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; d) im Abschnitt 5.2.1.2, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile und Schutzeinrichtungen, entfernen der Unterabschnitte 5.2.1.2.1, Anforderungen an sicherheitstechnisch bewährter Bauteile, 5.2.1.2.3, Verwendung von elektronischen Bauteilen, und Umbenennen des Abschnitts nach "Verwendung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen"; e) Überarbeitung des Abschnitts 5.2.7, Drehzahländerung; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.2.8, Steuerung von Einstellungen; g) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen; h) Überarbeitung des Abschnitts 5.3.7, Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile; i) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang D für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen an Schutzeinrichtungen aus Polycarbonat in Abschnitt 5.3.7.3, Eigenschaften von trennenden Schutzeinrichtungen, entsprechen; j) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; k) Entfernen des informativen Anhangs F, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; l) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; m) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; n) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.