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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für Geländer auf Decks von Fahrzeugen der Binnenschifffahrt zum Schutz von Personen gegen Überbordfallen und Abstürzen.
Entsprechend der EU-Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 82/714/EWG des Rates 1 müssen Fahrzeuge der Binnenschifffahrt mit Absturzsicherungen ausgestattet sein.
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen der vorgenannten Richtlinie für Geländer für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt. Sie legt Bauarten, Maße, Festigkeitsanforderungen und Prüfbedingungen fest, die aus sicherheitstechnischen Gründen eingehalten werden müssen.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 15 "Fahrzeuge der Binnenschifffahrt" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 132-07-01 AA "FA Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen (BWH) und NA 132-07 FB" der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 711:1995-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 711:2024-12 .
Gegenüber EN 711:1995-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel wurde geändert; b) Definition für "Federelement" neu aufgenommen (3.7); c) Lage der Fußleiste festgelegt (4.1); d) Verbot der Kletterhilfe für Geländer für Fahrgastschiffe (4.1); e) Bilder verbessert und aus der Tabelle verschoben (4.2); f) Geländerhöhe im Arbeitsbereich neu definiert (4.2); g) zusätzliche Geländerhöhe im Fahrgastbereich aufgenommen (4.2); h) Drahtseile gefordert, d. h. keine Kunststoffseile zulässig (4.1); i) Anforderung an Spannung von Handlauf und Zwischenzug aufgenommen (4.4); j) Federelemente aufgenommen (4.4.6); k) Mindestdurchmesser für Handlauf aufgenommen (4.4.7); l) Ausführung bei Festmacheeinrichtungen beschrieben (4.4.7); m) Funktion bei Bruch des Werkstoffs aufgenommen (5.1); n) Tabelle 4 in Anhang A verschoben (5.2); o) Prüfanforderungen konkretisiert (Abschnitt 6); p) Bezeichnung aktualisiert (Abschnitt 7); q) Beispiele für Konstruktionen bei Festmacheeinrichtungen, bei Übergang zum Schanzkleid und bei Erhöhungen des Schanzkleids als Anhang B aufgenommen; r) redaktionelle Änderungen vorgenommen.