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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 71-3 legt Anforderungen an und Prüfverfahren für die Migration der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Bor, Cadmium, Chrom(III), Chrom(VI), Cobalt, Kupfer, Blei, Mangan, Quecksilber, Nickel, Selen, Strontium, Zinn, Organozinnverbindungen und Zink aus Spielzeugmaterialien und Spielzeugteilen fest. Verpackungsmaterialien werden nicht als Teil des Spielzeugs angesehen, es sei denn, sie haben einen beabsichtigten Spielwert. Diese Norm enthält Anforderungen an die Migration bestimmter Elemente aus den folgenden Kategorien von Spielzeugmaterialien: - Kategorie I: Trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien; - Kategorie II: Flüssige oder haftende Materialien; - Kategorie III: Abgeschabte Materialien. Die Anforderungen dieser Norm gelten nicht für Spielzeug und Spielzeugbestandteile, die bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern wegen ihrer/ihres Zugänglichkeit, Funktion, Volumens oder Masse jegliche Gefährdung durch Saugen, Lecken oder Verschlucken oder längeren Hautkontakt eindeutig ausschließen. Dieses Dokument (EN 71-3:2019) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat von DS (Dänemark) gehalten wird. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-3:2018-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-3:2021-06 .
Gegenüber DIN EN 71-3:2018-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 3 neue Begriffe für "Probe" und "Laborprobe" hinzugefügt und den Begriff "sonstige ungefärbte oder durchgefärbte Materialien" gestrichen; b) in Tabelle 4 Grenzwert für Chrom(VI) für Materialkategorie III an neue gesetzliche Grenzwerte angepasst; c) in Abschnitt 6 die Liste der Reagenzien und Prüfeinrichtungen überarbeitet; d) die Abschnitte zu Probenahme und Probenvorbereitung überarbeitet und umstrukturiert, um die Anwendbarkeit der Norm zu erleichtern; e) das Sieben der Probe ist nicht mehr erforderlich, so dass auch der entsprechende Anhang (früher Anhang C) gestrichen wurde; f) das Verfahren zum Entwachsen der Probe überarbeitet; g) das Migrationsverfahren überarbeitet und insbesondere striktere Vorgaben hinsichtlich des pH Werts festgelegt; h) das Verfahren zur Stabilisierung der Migrationslösung überarbeitet; i) die Anhänge E und F mit den Prüfverfahren wurden in normativ geändert und Anforderungen an die Leistungsfähigkeiten von alternativen Prüfverfahren bzw. Änderungen der festgelegten Prüfverfahren wurden aufgenommen; j) die Berechnung der Messergebnisse überarbeitet, insbesondere wird die Konzentration von Chrom (III) nun durch Subtraktion der Konzentration von Chrom(VI) von der Konzentration von Gesamtchrom ermittelt; k) Daten zur Leistungsfähigkeit der Prüfverfahren basierend auf Ergebnissen eines Ringversuchs aufgenommen; l) ein neuer informativer Anhang B mit Informationen zur Entwicklung der Prüfverfahren aufgenommen; m) ein neuer informativer Anhang C mit Abschätzungen der Reproduzierbarkeit der Prüfverfahren aufgenommen; n) ein neuer Anhang D zu Materialien für den visuellen Vergleich der Partikelgröße aufgenommen; o) das Analyseverfahren in Anhang E für allgemeine Elemente überarbeitet; p) das Analyseverfahren in Anhang F durch ein neues Prüfverfahren zur Bestimmung von Chrom (VI) ersetzt, das in der Lage ist, Chrom(VI) an den Grenzwerten für alle Materialkategorien zu bestimmen; q) das Analyseverfahren in Anhang G für Organozinn überarbeitet; r) diverse Erläuterungen in Anhang H überarbeitet und neue Erläuterungen zur Probenahme und zum Entwachsen aufgenommen.