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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 71-3 legt Anforderungen an und Prüfverfahren für die Migration der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Bor, Cadmium, Chrom (III), Chrom (VI), Cobalt, Kupfer, Blei, Mangan, Quecksilber, Nickel, Selen, Strontium, Zinn, Organozinnverbindungen und Zink aus Spielzeugmaterialien und Spielzeugteilen fest. Diese Norm enthält Anforderungen an die Migration bestimmter Elemente aus den folgenden Kategorien von Spielzeugmaterialien: - Kategorie I: Trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien; - Kategorie II: Flüssige oder haftende Materialien; - Kategorie III: Abgeschabte Materialien. Die Anforderungen der Norm gelten nicht für Spielzeug und Spielzeugbestandteile, die bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern wegen ihrer/ihres Zugänglichkeit, Funktion, Volumens oder Masse jegliche Gefährdung durch Saugen, Lecken oder Verschlucken oder längeren Hautkontakt eindeutig ausschließen. Dieses Dokument (EN 71-3:2013+A1:2014) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitskreis NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-3:2013-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-3:2017-10 , DIN EN 71-3:2018-08 , DIN EN 71-3:2019-08 .
Gegenüber DIN EN 71-3:2013 07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an Vorrichtung zur Messung des pH-Wertes (6.2.2) überarbeitet; b) Migrationsbedingungen, insbesondere hinsichtlich des pH-Werts, präzisiert (7.4.2.1, 7.4.2.2, 7.4.3.1, 7.4.3.3 und 7.4.3.5); c) (Relative) Molekulargewichte der Organozinnverbindungen in Tabelle 3 korrigiert; d) Anweisungen zur Herstellung der Salzsäurelösung (F.2.8 und G.3.23) gestrichen; e) Anmerkung in F.4 überarbeitet; f) Tabellen G.2 und J.1 überarbeitet; g) Verweisung in H.7 korrigiert; h) die Erläuterungen zu H.8, H.9 und H.11 überarbeitet und weitere Erläuterungen zum Entwachsen (H.12) aufgenommen; i) ein weiteres Dokument [12] in den Literaturhinweisen ergänzt.