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Norm [AKTUELL]
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DIN EN 71-13 ist anzuwenden für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer, Spiele für den Geschmacksinn und Ergänzungssets. Es legt Anforderungen an die Verwendung von Stoffen und Gemischen und in bestimmten Fällen Anforderungen an deren Menge und Konzentration in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern, Spiele für den Geschmacksinn und Ergänzungssets zu derartigen Spielen oder Koffern/Sets fest. Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um - solche, die nach den für gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische geltenden EU Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; - Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder, die sie benutzen, schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannten Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; und - sonstige chemische Stoffe und Gemische, die in einem Spiel/Koffer/Set enthalten sind. Dieses Dokument legt darüber hinaus in Spielzeug verbotene allergene Duftstoffe, Anforderungen an die Kennzeichnung, besonders in Bezug auf allergene Duftstoffe, und Anforderungen an die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung, die während der Aktivität zu verwendende Ausrüstung sowie den Einsatz leicht entzündbarer Flüssigkeiten fest. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Kosmetikspielzeug, wie Spiel Kosmetik für Puppen. Dieses Dokument (EN 71-13:2021+A1:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat von DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-13:2021-06 .
Gegenüber DIN EN 71-13:2021-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 1 und Tabelle 2 überarbeitet, um die Änderungen in der Auflistung der allergenen Duftstoffe in Richtlinie 2009/48/EG zu berücksichtigen, die auf der Richtlinie (EU) 2020/2088 der Kommission und der Richtlinie (EU) 2020/2089 der Kommission beruhen; b) Anforderungen zu Kosmetikkoffern (4.2.1 "Allgemeines") und zu Spielen für den Geschmacksinn (4.3.1 Allgemeines) geringfügig überarbeitet; c) Anforderungen in 6.1 "Allgemeine Kennzeichnungen und Warnhinweise" überarbeitet und insbesondere Tabelle 3, die allergene Duftstoffe enthält, die auf dem Spielzeug, einem daran befestigten Etikett, der Verpackung oder einem Begleitzettel angegeben werden müssen, ergänzt; d) Erläuterungen zu allergenen Duftstoffen in A.1 überarbeitet, um die Änderungen in der Auflistung der allergenen Duftstoffe in Richtlinie 2009/48/EG zu berücksichtigen, die auf der Richtlinie (EU) 2020/2088 der Kommission und der Richtlinie (EU) 2020/2089 der Kommission beruhen; e) Anmerkungen in Tabelle ZA.1 ergänzt; f) Literaturhinweise ergänzt.