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DIN EN 71-13 gilt für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer, Spiele für den Geschmacksinn und Ergänzungssets. Es legt Anforderungen an die Verwendung von Stoffen und Gemischen und in bestimmten Fällen Anforderungen an deren Menge und Konzentration in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern, Spielen für den Geschmacksinn und Ergänzungssets zu derartigen Spielen oder Koffern/Sets fest. Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um: - solche, die nach den für gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische geltenden EU Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft wurden; - Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder, die sie benutzen, schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannten Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; und - sonstige chemische Stoffe und Gemische, die in einem Spiel/Koffer/Set enthalten sind. Das vorliegende Dokument legt darüber hinaus in Spielzeug verbotene allergene Duftstoffe, Anforderungen an die Kennzeichnung, besonders in Bezug auf allergene Duftstoffe, und Anforderungen an die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung, die während der Aktivität zu verwendende Ausrüstung sowie den Einsatz leicht entzündbarer Flüssigkeiten fest. Dieses Dokument gilt nicht für Kosmetikspielzeug, wie Spiel-Kosmetik für Puppen. Dieses Dokument (prEN 71-13:2019) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat von DS (Dänemark) gehalten wird. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitskreis NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-13:2014-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-13:2022-07 .
Gegenüber DIN EN 71-13:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 4.1 die Anforderungen an Brettspiele für den Geruchsinn, insbesondere bezüglich Stoffen und Gemischen (4.1.2), geringfügig überarbeitet; b) in 4.2 die Anforderungen an Kosmetikkoffer, insbesondere bezüglich Stoffen und Gemischen (4.2.2, Überschrift geändert zu "Duftstoffe"), überarbeitet; c) in 4.3 die Anforderungen an Spiele für den Geschmacksinn, insbesondere bezüglich Stoffen und Gemischen (4.3.2), geringfügig überarbeitet; d) in Abschnitt 5 die Anforderungen an die Ausrüstung, insbesondere bezüglich Behältern und Laborgläsern (5.2), geringfügig überarbeitet und die Anforderungen an Verschlüsse von kindergesicherten Behältern dahingehend überarbeitet, dass lediglich Verschlüsse nach EN ISO 8317:2015 zulässig sind.; e) in Abschnitt 6 die Anforderungen an allgemeine Warnhinweise und Kennzeichnungen (6.1) überarbeitet; f) einige Erläuterungen in Anhang A überarbeitet und zusätzliche Erläuterungen zu Warnhinweisen und Kennzeichnungen ergänzt; g) das Prüfverfahren für die Verschlüsse von Behältern (Anhang C) gestrichen; h) Literaturhinweise, insbesondere im Hinblick auf die Veränderungen in der Gesetzgebung, aktualisiert.