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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 62013-1 (VDE 0170-14-1):
Die Norm legt die Anforderungen für die Bauart und Prüfung von Kopfleuchten zur Verwendung in schlagwettergefährdeten Grubenbauen (Gruppe I - elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche, wie in DIN EN 60079-0 (VDE 0170/0171-1) definiert) fest. Sie befasst sich nur mit dem Risiko, dass Kopfleuchten zu einer Zündquelle werden.
Die Anforderungen an das Betriebsverhalten sind in DIN EN 62013-2 (VDE 0170-14-2) enthalten.
Die Anforderungen nach DIN EN 60079-0 (VDE 0170/0171-1) gelten nicht, sofern sie nicht angegeben sind.
Diese Norm gilt auch für Kopfleuchten zur Verwendung in Grubenbauen, die kurzzeitig durch Schlagwetter gefährdet sind, z. B. bei Rettungsarbeiten in Grubenbauen.
DIN EN 62013-2 (VDE 0170-14-2):
In dieser Norm werden die Anwendung und andere sicherheitstechnische Faktoren von Kopfleuchten beschrieben, die nicht in IEC 62013-1 festgelegt sind, aber dennoch für die Sicherheit und Arbeitsbedingungen des Betreibers wichtig sind; dies gilt auch für Kopfleuchten, die eine Verbindung zu einem weiteren Betriebsmittel haben. Die Norm darf auch bei Kopfleuchten für den Einsatz in Grubenbauen angewendet werden, in denen eine Gefahr durch Schlagwetter nicht wahrscheinlich ist. Wenn die Norm als eigenständiges Dokument für nichtexplosionsgefährdete Grubenbaue angewendet wird, sollten alle relevanten Konstruktionsanforderungen Bestandteil einer Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Betreiber sein, und, wo möglich, wie in DIN EN 62013-1 (VDE 0170-14-1) beschrieben.
Für die Normen ist das K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62013-1:2003-01; VDE 0170/0171-14-1:2003-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60079-35-1:2012-01; VDE 0170-14-1:2012-01 .
Gegenüber DIN EN 62013-1 (VDE 0170/0171-14-1):2003-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Aufnahme eines Abschnitts (4.5) über die maximale Oberflächentemperatur (siehe auch 5.3); b) Klarstellungen und Änderungen hinsichtlich des Überstromschutzes; c) Änderung des Abschnitts über Batterien, um unter Druck stehende/hermetisch versiegelte Zellen zu berücksichtigen; d) Einfügen eines Abschnitts bezüglich Dokumentation.