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Norm [AKTUELL]

DIN EN 60079-35-1:2012-01

VDE 0170-14-1:2012-01

Kopfleuchten für die Verwendung in schlagwettergefährdeten Grubenbauen - Teil 35-1: Allgemeine Anforderungen - Konstruktion und Prüfung in Relation zum Explosionsrisiko (IEC 60079-35-1:2011); Deutsche Fassung EN 60079-35-1:2011 + Cor. :2011

Englischer Titel
Explosive atmospheres - Part 35-1: Caplights for use in mines susceptible to firedamp - General requirements - Construction and testing in relation to the risk of explosion (IEC 60079-35-1:2011); German version EN 60079-35-1:2011 + Cor. :2011
Ausgabedatum
2012-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
27

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Einführungsbeitrag

Dieser Teil der Norm IEC 60079-35 legt die Anforderungen für die Bauart, Prüfung und Kennzeichnung von Kopfleuchten zur Verwendung in schlagwettergefährdeten Grubenbauen (Gruppe I - elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche, wie in IEC 60079-0 definiert) fest, Kopfleuchten mit Anschlussort für andere Apparaturen mit einbezogen. Er befasst sich nur mit dem Risiko, dass Kopfleuchten zu einer Zündquelle werden. Die Anforderungen an das Betriebsverhalten sind in IEC 60079-35-2 enthalten. Diese Norm ergänzt und ändert die allgemeinen Anforderungen der IEC 60079-0, sofern nicht anders in Tabelle 1 angegeben. Wo eine Anforderung dieser Norm mit einer Anforderung von IEC 60079-0 kollidiert, soll die Anforderung dieser Norm Priorität haben. Die Übereinstimmung mit dieser Norm führt zu einem Geräteschutzniveau (EPL) von "Mb" (siehe 4.1 dieser Norm). Wenn ein Geräteschutzniveau (EPL) von "Ma" benötigt wird, muss die Kopfleuchte mit den Anforderungen nach 4.2 dieser Norm übereinstimmen, welcher sich auf die IEC 60079-11 bezieht. Es wird erwartet, dass Kopfleuchten, die dieser Norm entsprechen (EPL "Mb") gelegentlich in Umgebungen betrieben werden, wo das Grubengas gesetzliche Höhen überschreitet, die einen Rückzug der Personen aus dem Bereich einer hohen Grubengasatmosphäre zu einem ungefährlichen Bereich erfordern. Bei der Entwicklung von Geräten für den Betrieb unter anderen Bedingungen als oben angegeben kann diese Norm als Anleitung genutzt werden; jedoch können weitere Prüfungen erforderlich sein. Wenn eine Kopfleuchte als eigensicheres Gerät Ex "ia" nach IEC 60079-11 betrachtet wird, müssen nur die in 4.2 aufgelisteten Punkte zur Anwendung kommen. Gegenüber DIN EN 62013-1 (VDE 0170-14-1):2007-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Einbeziehung von Tabelle 1, welche den Ausschluss spezieller Absätze der IEC 60079-0 auflistet; b) die Überarbeitung des Aufbaus in der Art anderer Normen der Reihe IEC 60079; c) die Möglichkeit Kopfleuchten nach EPL Ma begutachten zu können wurde zusätzlich aufgenommen; d) die Einführung eines einzelnen Abschnitts in Bezug auf den Geräteaufbau, welcher die einzelnen Abschnitte für das Kopfstück, die Batterie, das Kabel und die externen Ladekontakte ersetzt; e) die Löschung von Aussagen zur Oberflächentemperatur, die Umschreibung der Aussagen zu den Kriech- und Luftstrecken und das Hinzufügen von Aussagen zum thermischen Schutz, elektronischen Baugruppen und zusätzlicher Schaltkreise; f) spezielle Verweise auf Lithiumzellen wurden gemacht; g) das Hinzufügen von Aussagen bezogen auf die Batterieladung und Schutz gegen Tiefentladung. Zuständig ist das K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 62013-1 (VDE 0170-14-1):2007-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einbeziehung von Tabelle 1, welche den Ausschluss spezieller Absätze der IEC 60079 0 auflistet; b) Überarbeitung des Aufbaus in der Art anderer Normen der Reihe IEC 60079; c) die Möglichkeit, Kopfleuchten nach EPL "Ma" begutachten zu können, wurde zusätzlich aufgenommen; d) Einführung eines einzelnen Abschnitts 5 für den Geräteaufbau, welcher die einzelnen Abschnitte für das Kopfstück, die Batterie, das Kabel und die externen Ladekontakte ersetzt; e) Löschung von Aussagen zur Oberflächentemperatur, die Umschreibung der Aussagen zu den Kriech- und Luftstrecken und das Hinzufügen von Aussagen zum thermischen Schutz, elektronischen Baugruppen und zusätzlicher Schaltkreise; f) spezielle Verweise auf Lithiumzellen wurden gemacht; g) Hinzufügen von Aussagen bezogen auf die Batterieladung und Schutz gegen Tiefentladung.

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