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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm enthält allgemeine Bestimmungen für die Projektierung und Errichtung von Starkstromanlagen in Netzen mit Nennwechselspannungen über 1 kV und einer Nennfrequenz bis einschließlich 60 Hz, um damit eine sichere und störungsfreie Funktion im bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Im Sinne dieser Norm gilt als eine Starkstromanlage eine der folgenden: a) Schalt- und Umspannanlagen, einschließlich Schaltanlagen zur Speisung von Bahnanlagen. b) Elektrische Anlagen auf Masten oder in Türmen. Schaltgeräte und/oder Transformatoren außerhalb abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten. c) Eine (oder mehrere) Stromerzeugungsanlage(n) an einem räumlich begrenzten Ort. Die Anlage enthält Generatoren und Transformatoren mit zugehörigen Schaltgeräten und elektrischen Hilfseinrichtungen. Verbindungen zwischen Stromerzeugungsanlagen an unterschiedlichen Orten sind ausgeschlossen. d) Das elektrische Netz einer Fabrik, Industrieanlage oder anderer industrieller, landwirtschaftlicher, gewerblicher oder öffentlicher Räumlichkeiten. Mit dem in dieser Neuausgabe aufgenommenen A1 werden auch Offshore-Windkraftanlagen in den Geltungsbereich dieser Norm aufgenommen und dafür geltende Festlegungen getroffen. Zuständig ist das DKE/K 222 "Errichten von Starkstromanlagen über 1 kV und deren Erdung" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61936-1:2011-11; VDE 0101-1:2011-11 , DIN 57100-736:1983-11; DIN VDE 0100-736:1983-11; VDE 0100-736:1983-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 61936-1:2023-02; VDE 0101-1:2023-02 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 61936-1 Berichtigung 1:2017-03; VDE 0101-1 Berichtigung 1:2017-03 , DIN EN 61936-1 Berichtigung 1:2017-05; VDE 0101-1 Berichtigung 1:2017-05 .
Gegenüber DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1):2011-11 und DIN VDE 0100-736 (VDE 0100-736):1983-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Normentitels an die Modifikation bei der IEC 61936-1; b) Einbindung der elektrischen Anlagen von Offshore-Plattformen in den Anwendungsbereich; c) neue Gliederung der Anforderungen durch Erdbebenkräfte und Schwingungen; d) Ergänzung der Mindestabstände in Luft für Spannungen über 800 kV; e) Vereinfachung der Schutzvorrichtungsanforderungen für Abdeckungen; f) Präzisierung der Brandschutzabstände zwischen Transformatoren und Gebäuden; g) Konkretisierung der Vorgaben für Auffangvorrichtungen; h) Verbesserung des Flussdiagramms für die Auslegung von Erdungsanlagen; i) Ergänzung der Besonderen Nationalen Bedingung für Island. Zuständig ist das DKE/K 222 "Errichten von Starkstromanlagen über 1 kV und deren Erdung" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.